Rechnungsprüfer besorgt über mangelnde Kontrolle bei EU-Brexit-Hilfen

Europäischer Rechnungshof - Bild: EU
Europäischer Rechnungshof - Bild: EU

Der Europäische Rechnungshof hat sich besorgt über fehlende Kontrollen bei der Vergabe der EU-Hilfen für besonders stark vom Brexit betroffene Wirtschaftszweige gezeigt. Die Mitgliedstaaten würden ohne Vorabprüfung durch die EU-Kommission ein „ungewöhnlich hohes Maß an Vorfinanzierung“ erhalten, erklärten die Rechnungsprüfer am Montag. Es bestehe das Risiko, „dass suboptimale und nicht förderfähige Maßnahmen zum Zuge kommen“.

EU-Ratspräsident Charles Michel hatte die „Brexit-Anpassungsreserve“ im Juli vorgeschlagen, die Kommission machte später einen konkreten Vorschlag. Insgesamt sollen demnach rund fünf Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden, um Fischer sowie andere besonders stark vom Brexit betroffene Wirtschaftszweige und Regionen zu unterstützen. Gut vier Milliarden Euro sollen demnach noch in diesem Jahr in vereinfachten Verfahren ausgezahlt werden.

Fast ein Viertel davon steht den Plänen zufolge Irland zu. Auch die Niederlande können mit gut 700 Millionen Euro auf beträchtliche Zahlungen hoffen. Deutschland steht an dritter Stelle mit einem Anspruch auf gut 400 Millionen Euro.

Dem Kommissionsvorschlag müssen noch die Mitgliedstaaten und das Europaparlament zustimmen. Der Rechnungshof war dazu aufgerufen, ebenfalls unverbindlich Stellung zu nehmen.

„Unsere Rolle hier ist ausschließlich beratend“, unterstrich der zuständige Rechnungsprüfer Tony Murphy. „Aber wir würden gerne noch ein paar Änderungen sehen.“ Seiner Einschätzung nach bleibt das Regelwerk für die Vergabe der Mittel „sehr allgemein“. „Es könnte passieren, dass Mitgliedstaaten ohne böse Absicht Mittel abrufen, und die Kommission dann später feststellt, dass die entsprechenden Projekte nicht förderberechtigt waren.“

Den Plänen der Kommission zufolge wird die Behörde erst Ende 2023 prüfen, ob die Mittel rechtmäßig ausgezahlt wurden. Im gegenteiligen Fall müssten die Mitgliedstaaten das Geld zurückzahlen, damit es gemeinsam mit der verbliebenen Milliarde im Folgejahr neu vergeben werden kann.

Der Rechnungshof hoffe nun darauf, dass sich im Gesetzgebungsprozess noch Änderungen ergeben, etwa auf Antrag des EU-Parlaments, sagte Murphy.

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