Reform der Körperschaftsteuer kommt laut „Handelsblatt“ Mittwoch ins Kabinett

Bundeskanzleramt in Berlin
Bundeskanzleramt in Berlin

Das Bundesfinanzministerium will nach einem Bericht des „Handelsblatt“ am Mittwoch die geplante Reform der Körperschaftsteuer ins Bundeskabinett einbringen. Kern des Gesetzesentwurfs sei die Einführung einer Option, die es einer Personengesellschaft ermögliche, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden, berichtete die Zeitung am Sonntag vorab. Bislang werden Personengesellschaften aufgrund komplexer Vorschriften für die Einbehaltung von Gewinnen steuerlich häufig benachteiligt. 

Im Begleitschreiben des Bundesfinanzministeriums heißt es dem Bericht zufolge, „die Option zur Körperschaftsteuer stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der vielen auf internationalen Märkten erfolgreich tätigen Familienunternehmen dar“. 

Der Gesetzentwurf sehe zudem vor, dass künftig neben Verschmelzungen auch Spaltungen und Formwechsel von Körperschaften mit Bezug zu Drittstaaten steuerneutral möglich sein. „Dadurch werden die Möglichkeiten für deutsche Unternehmen und ihre ausländischen Tochtergesellschaften maßgeblich erweitert, betrieblich sinnvolle Umstrukturierungsmaßnahmen steuerneutral durchzuführen“, heiße in dem Begleitschreiben. 

Neben der Reform der Körperschaftsteuer wolle das Finanzministerium das lange umstrittene Außensteuergesetz (ATAD) auf den Weg bringen, das unter anderem die Besteuerung ausländischer Tochtergesellschaften deutscher Konzerne regelt. Mit dem Gesetzentwurf werden laut „Handelsblatt“ aber nur kleinere EU-Vorschriften beim Kampf gegen Steuervermeidung umgesetzt.

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