Scharfe Kritik von Umweltverbänden und Menschenrechtlern an Lieferkettengesetz

Export/Import von Gütern
Export/Import von Gütern

Mit scharfer Kritik haben Umweltverbände und Menschenrechtsgruppen auf das vom Kabinett verabschiedete Lieferkettengesetz reagiert und Verbesserungen gefordert. Der Schutz von Umwelt und Klima bleibe in dem Entwurf „größtenteils unberücksichtigt“, erklärte die Deutsche Umwelthilfe am Mittwoch. Außerdem entlasse das Gesetz in seiner jetzigen Form die Unternehmen durch die Beschränkung auf direkte Zulieferer bei der Rohstoffgewinnung „aus der Verantwortung“.

Auch der WWF kritisierte, dass die Einhaltung von Umweltstandards „nur eine Nebenrolle“ spiele. Das Gesetz betrachte „nicht die gesamte Wertschöpfungskette mit gleicher Sorgfalt“. Jedoch passierten gerade am Anfang der Wertschöpfungsketten Menschenrechts- und Umweltverstöße.

Das Kabinett hatte sich am Vormittag auf das sogenannte Sorgfaltspflichtengesetz geeinigt. Großen deutschen Firmen drohen Bußgelder in Millionenhöhe, wenn sie die Vorgaben zur Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette missachten. Außerdem können sie vorübergehend von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Die Initiative Lieferkettengesetz, der über 100 zivilgesellschaftliche Organisationen angehören, kritisierte, dass der Gesetzentwurf geltende Menschenrechtsstandards der UNO und der OECD unterlaufe. Die Sorgfaltspflichten von Unternehmen würden abgestuft, denn in vollem Umfang „sollen sie nur für den eigenen Geschäftsbereich und die direkten Zulieferer gelten“. Außerdem fehle eine zivilrechtliche Haftung. Das kritisierte auch der Verbraucherzentrale Bundesverband.

Der Maschinenbauverband VDMA hält hingegen die Sanktionsdrohungen in dem Gesetz für „völlig überzogen“. Die Bußgelder könnten im Einzelfall für Unternehmen „den Ruin bedeuten“, denn es reiche aus, dass eine geforderte Risikoanalyse der Lieferketten „nicht vollständig“ erfolgt sei, kritisierte der Verband.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) forderte ebenfalls „verhältnismäßige“ Sanktionen. Es sei „problematisch“, dass der Entwurf nicht nur für vorsätzliche, sondern auch für fahrlässige Vergehen drastische Strafen vorsehe.

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