„Spiegel“: Hessische AfD-Fraktion trägt internen Streit über Strafanzeigen aus

Alternative für Deutschland - Bild: vfutscher/CC BY-NC 2.0
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Die hessische AfD-Fraktion trägt einen internen Streit einem „Spiegel“-Bericht zufolge über Strafanzeigen aus. Ein Fraktionsmitglied werfe dem Parlamentarischen Geschäftsführer der Landtagsfraktion, Frank Grobe, in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wiesbaden eine „Veruntreuung von Fraktionsmitteln“ vor, berichtete das Magazin in einer Vorabmeldung vom Freitag unter Berufung auf Unterlagen. Anlass sei der gescheiterte Versuch mehrerer AfD-Abgeordneter, ihren früheren Spitzenkandidaten Rainer Rahn aus der Fraktion zu werfen.

Dafür sei ein Rechtsanwalt eingeschaltet worden, der der Fraktion im vergangenen Jahr mindestens zwei Rechnungen über 1755 und 1131 Euro mit dem Betreff „Fraktionsausschuss Rahn“ gestellt haben soll. Diese seien aus öffentlichen Mitteln für die Fraktionsarbeit beglichen worden, obwohl es sich um persönliche Angelegenheiten zwischen Abgeordneten handle, heiße es demnach in der Anzeige. Die AfD-Fraktion gebe an, die Zahlungen seien „im Voraus mit dem Landesrechnungshof abgestimmt“ gewesen.

Im Oktober hatte die Fraktion über den Ausschluss zweier Abgeordneter zu entscheiden. Landtags-Alterspräsident Rolf Kahnt wurde wegen „unkollegialem Verhalten“ ausgeschlossen, gegen Rahn kamen hingegen nicht genug Stimmen zusammen. Die Landtagsfraktion besteht seitdem aus 17 statt 18 Mitgliedern.

Zwischen der Fraktion und den beiden Abgeordneten gab es schon länger Streit. Im Mai teilte die Fraktion mit, dass sie sich zunehmend von Rahn und Kahnt „entfremdet“ habe. Gespräche auf sachlicher Ebene seien „immer schwieriger“ geworden. Rahn habe beispielsweise kaum noch an Fraktionssitzungen teilgenommen. Daher habe die Fraktion beschlossen, das Verhalten der Abgeordneten zu dokumentieren. Rahn warf der Fraktion daraufhin „Stasi-Methoden“ vor.

Einen weiteren Streit innerhalb der Fraktion gab es im vergangenen Jahr um die Frage, ob ein AfD-Abgeordneter einen Fraktionskollegen in einer E-Mail an weitere AfD-Mitglieder ein „stolzes Mitglied der Identitären Bewegung“ nennen darf. Das Landgericht Frankfurt am Main wies im Oktober eine Klage auf Unterlassung zurück und entschied, dass die Aussage eine zulässige Meinungsäußerung sei. Die Äußerung habe sich nach Ansicht des Gerichts „nicht auf die Mitgliedschaft in dem Verein bezogen, sondern auf die Zugehörigkeit zu der Gruppierung“. 

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