Testpflicht für alle Reiserückkehrer per Flugzeug gilt ab Dienstag

Corona-Test einer Oberfläche
Corona-Test einer Oberfläche

Ab Dienstag sind Einreisen nach Deutschland per Flugzeug nur noch nach Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte am Freitag in Berlin, er habe die neue Einreiseverordnung „gerade gezeichnet“. Sie trete nunmehr „Montagnacht“ in Kraft. Spahn präzisierte kurze Zeit später, gemeint sei damit die Nacht zum Dienstag. Die Regelung gelte ab dem 30. März um Mitternacht.

Spahn begründete die neue Terminierung damit, dass Reisenden und Fluggesellschaften „etwas mehr Zeit“ zur Vorbereitung gegeben werden solle. Die Airlines hätten dargelegt, dass auch der zuvor geplante Starttermin in der Nacht zum Sonntag weitgehend hätte eingehalten werden können. Allerdings gebe es einige Länder, in denen die „Testinfrastruktur selbst noch nicht so ausgebaut ist“. Dort müssten die Fluggesellschaften die Testangebote noch organisieren.

Die Folge der neuen Verordnung beschrieb Spahn so: „Wer keinen negativen Test hat, wird nicht mitgenommen.“ Die Regelung hatte ursprünglich bereits an diesem Freitag in Kraft treten sollen; dann wurde der Start zunächst auf Sonntag verschoben. 

Die neue Vorschrift gilt unabhängig von der Corona-Lage in dem Land, aus dem jemand nach Deutschland fliegt. Der Test darf frühestens 48 Stunden vor der Einreise gemacht werden. Die Kosten sollen die Reisenden selbst tragen. Nur bei Vorlage eines Negativtests dürfen die Airlines die Passagiere an Bord lassen – andernfalls droht ein Bußgeld.

Wer positiv ist, muss im Reiseland nach den dort geltenden Vorschriften in Quarantäne. Die Kosten dafür muss er oder sie in der Regel selbst tragen.

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