Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Ungarn wegen der Verletzung der Rechte einer Familie von Asylbewerbern im Jahr 2017 verurteilt. Das Gericht verordnete am Dienstag eine Zahlung von 4500 Euro für jedes der drei Kinder und 6500 Euro für jedes Elternteil zur Wiedergutmachung des „moralischen Schadens“. Die Richter beanstandeten insbesondere den Entzug von Lebensmitteln, dem der Vater vier Monate lang ausgesetzt worden sei.
Die Geflüchteten seien in einem Container untergebracht worden, nachdem sie einen Antrag auf Asyl gestellt hatten, teilte das Gericht mit. Da einige Familienmitglieder positiv auf Hepatitis B getestet wurden, wurde die Familie isoliert.
Da der Vater zum dritten Mal Asyl beantragte, habe er nach ungarischem Recht keinen Anspruch auf Versorgung durch die Behörden gehabt. In seiner Notlage habe er sich von Resten aus Mülltonnen ernährt. Das Gericht urteilte, dass der Mann von den ungarischen Behörden „abhängig“ gewesen sei, da er das Gebiet nicht verlassen durfte.
„Die Behörden haben die Situation nicht ausreichend bewertet, als sie ihm die Nahrungsmittel vorenthalten haben“, teilten die Richter mit und verwiesen auf eine Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der eine „unmenschliche oder erniedrigende Behandlung“ untersagt.
Auch die Kinder im Alter von sieben Monaten, sechs Jahren und sieben Jahren seien während ihres Aufenthalts einer unmenschlichen Behandlung ausgesetzt gewesen. Die schwangere Mutter habe unter der „Hitze und mangelnden Belüftung in den Unterkünften“ gelitten, medizinische und psychiatrische Versorgung seien der Familie vorenthalten worden.
Eine Mehrheit der Richter stellte auch eine Verletzung des „Rechts auf Freiheit und Sicherheit“ fest, da es „keine streng definierte Rechtsgrundlage“ dafür gegeben habe, die Familie festzuhalten.