Die Kündigung eines 55-jährigen schwerbehinderten Facharbeiters wegen rassistischer Äußerungen ist nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Landesarbeitsgerichts (LAG) in Düsseldorf gerechtfertigt. Eine Klage des Mannes gegen seine Entlassung wies das Gericht laut Mitteilung vom Dienstag ab. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sei „sozial gerechtfertigt“ gewesen, begründete die Kammer ihre Entscheidung.
Der 55-jährige, zu 50 Prozent schwerbehinderte Facharbeiter war demnach seit 1981 bei einem Unternehmen der chemischen Industrie beschäftigt. Gekündigt wurde ihm im Mai vergangenen Jahres, weil der Konzern dem Mann „schwere rassistische und beleidigende Äußerungen“ gegenüber türkischstämmigen Mitarbeitern einer Fremdfirma vorwarf. Der Mann bestritt die Äußerungen und ging gerichtlich gegen die Kündigung vor.
Nach Angaben des Gerichts ergab die Beweisaufnahme, dass der 55-Jährige auf die Frage eines Kollegen, was er zu Weihnachten bekommen habe, unter anderem gesagt haben soll: „Ich habe mir eine Gaskammer gewünscht, diese aber nicht erhalten.“ Bereits zuvor soll der Facharbeiter andere mit rassistischen Ausdrücken beleidigt haben. Die Betroffenen hätten sich nicht darüber beschwert, weil der Kläger sich wegen seiner schweren Behinderung als „unantastbar“ und „unkündbar“ geriert habe.
Angesichts der Schwere des Fehlverhaltens sei eine Abmahnung vor der Kündigung „unzumutbar“ gewesen, urteilte das Gericht. Zudem habe es sich nicht um einen einmaligen Vorfall gehandelt. Sowohl der Betriebsrat als auch die Schwerbehindertenvertetung seien ordnungsgemäß am Kündigungsprozess beteiligt gewesen. Die Revision gegen das Urteil ließ das LAG nicht zu.