Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist eine Verfassungsbeschwerde gegen das Notfall-Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) eingegangen. Die Kläger hielten das PEPP für monetäre Staatsfinanzierung, teilte der Prozessbevollmächtigte, der Berliner Jurist und Finanzwissenschaftler Markus Kerber, mit. Das Gericht bestätigte am Donnerstag den Eingang der Klage am 8. März. (Az. BvR 420/21)
Der EZB-Rat hatte PEPP wegen der zu erwartenden wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie Ende März 2020 beschlossen und im Dezember bis mindestens Ende März 2022 verlängert. Die Zentralbank kauft im Rahmen des Programms zusätzliche Staats-und Unternehmensanleihen im Wert von bis zu 1,85 Billionen Euro. Am Donnerstag beschloss sie, ihre Anleihekäufe im zweiten Quartal deutlich zu beschleunigen, Umfang und Laufzeit des Programms aber nicht zu verändern.
Die Verfassungsbeschwerde, über die zuerst die „Welt“ berichtet hatte, wurde von einer Gruppe von Unternehmern und Professoren um den emeritierten Jura-Professor Johann Heinrich von Stein eingelegt. PEPP diene wirtschaftspolitischen Zwecken, sagte Kerber AFP. „Dafür hat die EZB kein Mandat.“
Die Entscheidung über PEPP sei noch vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum bereits 2015 gestarteten Anleihekaufprogramm PSPP vom Mai 2020 gefallen. Am 5. Mai 2020 entschieden die Karlsruher Richter, dass PSPP teilweise verfassungswidrig sei. Einen Verstoß gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung stellte das Gericht damals nicht fest, machte aber auch deutlich, dass es nicht über das Corona-Notfallprogramm PEPP entschieden hatte.
Kerber sieht jedoch im aktuellen Anleihekaufprogramm einen Verstoß gegen das Verbot. So sei etwa die Kaufobergrenze von höchstens einem Drittel der ausstehenden Staatsanleihen gekippt worden. Zudem, sagte er, sei das Programm wegen der Angst vor Deflation aufgestockt worden – da nun aber stattdessen die Inflation steige, müsste mit dem Anlagenkauf aufgehört werden.
Wann das Bundesverfassungsgericht sich mit der Verfassungsbeschwerde befassen wird, ist noch nicht bekannt. In Karlsruhe liegt seit August 2020 auch noch eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion im Zusammenhang mit PEPP. Die AfD findet, dass die Bundesregierung das Programm hätte stoppen müssen. Der Bundestag hätte sie dazu verpflichten sollen.