Der Versand illegaler Drogen per Post soll künftig besser verfolgt werden können. Der Bundesrat billigte am Freitag ein neues Gesetz, das eine Meldepflicht für Zufallsfunde vorsieht. Künftig müssen Bedienstete in Brief- und Paketermittlungszentren den Strafverfolgungsbehörden beschädigte oder rückläufige Sendungen unverzüglich vorlegen, wenn deren Inhalt den Verdacht auf illegalen Handel mit Drogen, Waffen oder nicht zugelassene Arzneimitteln nahelegt.
Unternehmen, deren Mitarbeiter diese Pflicht verletzen, drohen Geldbußen von bis zu 500.000 Euro. Derzeit besteht keine grundsätzliche Verpflichtung zur Vorlage verdächtiger Sendungen.
Das Postgesetz ermöglicht es den Postdienstleistern lediglich, Briefe und Pakete dann zu öffnen, wenn weder Empfänger noch Absender erkennbar ist. Stoßen die Bediensteten dabei auf einen verdächtigen Inhalt, dürfen sie ihn der Polizei vorlegen, wenn von ihm körperliche Gefahren für Personen oder Sachen ausgehen. Eine Verpflichtung, Sendungen den Strafverfolgungsbehörden vorzulegen, besteht hingegen nur bei Verdacht auf eine schwere Straftat wie Mord oder Terror.
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