Weitere Anklage in Hessen nach Sektenmord an Vierjährigem vor 32 Jahren erhoben

Justiz (über cozmo news)
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Rund ein halbes Jahr nach dem Urteil im Prozess um einen Sektenmord an einem Vierjährigen in Hessen vor 32 Jahren hat die Staatsanwaltschaft Hanau nun auch Anklage gegen die Mutter des Kinds wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes erhoben. Die heute 60-Jährige soll ihren Sohn im August 1988 in einem über dem Kopf zugeschnürten Sack zum Mittagsschlaf gelegt und ihn in Obhut der Sektenanführerin gelassen haben, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.

Als Motiv gaben die Ermittler niedrige Beweggründe an. Die Mutter sei von der heute 73-jährigen Sektenanführerin davon überzeugt worden, dass der Vierjährige die „Reinkarnation Hitlers, ein Machtsadist und von den Dunklen besessen“ sei. Sie soll dem Jungen nach dem Leben getrachtet haben. Den Tod ihres Kinds habe die Mutter billigend in Kauf genommen. 

Die Sektenanführerin soll den Jungen im Sack sich selbst überlassen haben, obwohl sie seine panischen Schreie wahrgenommen haben soll. Das Kind erstickte. Im September 2020 wurde die 73-Jährige vom Landgericht Hanau wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall kam erst nach vielen Jahren durch Medienrecherchen ans Licht.

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