Vor dem Landgericht Freiburg müssen sich seit Donnerstag zwei der Hauptangeklagten aus dem Freiburger Gruppenvergewaltigungsprozess vom vergangenen Sommer wegen weiterer Vergewaltigungsvorwürfe verantworten. Den beiden Männern und einem dritten Mitangeklagten wird vorgeworfen, im September 2017 eine 19-Jährige in einer Wohnung missbraucht zu haben.
Darüber hinaus werden den Beschuldigten im Alter von 24 und 25 Jahren teilweise auch noch andere Delikte bei unterschiedlichen Tatgelegenheiten zur Last gelegt, darunter Körperverletzung und ein versuchter sexueller Übergriff sowie Rauschgiftbesitz. Im Mittelpunkt steht aber die Vergewaltigung der Jugendlichen in der Freiburger Wohnung eines der Beschuldigten. An dieser Tat sollen laut Anklage alle drei Männer beteiligt gewesen sein.
Die beiden Angeklagten aus dem Gruppenvergewaltigungsprozess wurden bereits im Juli vom Freiburger Landgericht für diese Tat zu fünf Jahren und sechs Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Dabei ging es um eine Vergewaltigung einer 18-Jährigen in der Nähe einer Freiburger Diskothek. Das Verbrechen sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit und Empörung.
Diese beiden Beschuldigten befinden sich bereits seit ihrer Festnahme im Oktober 2018 in Untersuchungshaft. Die Urteile gegen sie aus dem Prozess wegen der Gruppenvergewaltigung sind noch nicht rechtskräftig, der Bundesgerichtshof muss noch über die Revision entscheiden. Der dritten Angeklagte ist auf freiem Fuß. Für den Prozess sind zunächst Termine bis Mai angesetzt.