Anklage fordert in Schlussplädoyer in Floyd-Prozess Schuldspruch gegen Chauvin

US-Justiz - Bild: photovs via Twenty20
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Das war Mord“: Zum Abschluss des Prozesses um den gewaltsamen Tod des Afroamerikaners George Floyd hat die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung des weißen Ex-Polizisten Derek Chauvin gefordert. Der 45-Jährige habe Floyd „getötet“, indem er ihm neuneinhalb Minuten lang das Knie in den Nacken gedrückt habe, sagte Staatsanwalt Steve Schleicher am Montag in seinem Schlussplädoyer vor dem Gericht in Minneapolis. Chauvin sei in allen Anklagepunkten schuldig.

„Das war keine Polizeiarbeit. Das war Mord“, sagte Schleicher. „Das waren neun Minuten und 29 Sekunden eines schockierenden Amtsmissbrauchs.“ Chauvin habe „das Polizeiabzeichen verraten und alles, wofür es stand“.

In seinem eindreiviertelstündigen Schlussplädoyer schilderte der Staatsanwalt eindrücklich die letzten Minuten in Floyds Leben. „George Floyd hat gebettelt, bis er nicht mehr sprechen konnte“, sagte Schleicher. „Er hat mit seinem allerletzten Atemzug um Hilfe gebeten, aber der Polizist hat nicht geholfen.“ Zu diesem Zeitpunkt sei lediglich „ein wenig Mitgefühl“ nötig gewesen – „und an diesem Tag wurde keines gezeigt“.

Chauvin sei für Floyds Tod verantwortlich, sagte Schleicher, und wies Argumente der Verteidigung zurück, Floyd sei an den Folgen von Vorerkrankungen und Drogenkonsums gestorben. Das sei stellenweise „Unsinn“. „Nutzen Sie ihren gesunden Menschenverstand“, sagte der Staatsanwalt an die Geschworenen gewandt und verwies auf die Videoaufnahmen von Floyds Tod: „Was Sie gesehen haben, haben Sie gesehen.“

Chauvins Anwalt Eric Nelson wies die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in seinem Schlussplädoyer zurück. Der Verteidiger argumentierte unter anderem, der Angeklagte habe rechtmäßig Zwangsmittel eingesetzt, weil Floyd bei seiner Festnahme „aktiven Widerstand“ geleistet habe. Sein Mandant habe sich an die Einsatzregeln der Polizei gehalten und den gesamten Einsatz über unter schwierigen Bedingungen als „vernünftiger Polizist“ gehandelt.

Nelson sagte zudem, die Staatsanwaltschaft könne nicht zweifellos belegen, dass Herzprobleme und Drogenkonsum bei Floyds Tod keine Rolle gespielt hätten. Floyd hatte stark verengte Herzkranzgefäße. In seinem Blut wurden außerdem das Opioid Fentanyl und die Aufputschdroge Methamphetamin nachgewiesen.

Chauvin hatte dem wegen Falschgeldvorwürfen festgenommenen Floyd am 25. Mai 2020 neuneinhalb Minuten lang das Knie in den Nacken gedrückt, obwohl der Afroamerikaner wiederholt klagte, er bekomme keine Luft mehr. Ursprünglich hatten die Behörden von acht Minuten und 46 Sekunden gesprochen, ihre Angaben dann aber korrigiert.

Der auf einem Handyvideo festgehaltene Tod des 46-Jährigen sorgte international für Empörung und löste landesweite Proteste gegen Rassismus und Polizeigewalt aus. Floyd wurde zu einem Symbol der Black-Lives-Matter-Bewegung.

Der nach Floyds Tod aus dem Polizeidienst entlassene Chauvin ist unter anderem wegen Mordes zweiten Grades angeklagt, was mit bis zu 40 Jahren Haft bestraft werden kann. Die beiden weiteren Anklagepunkte lauten Mord dritten Grades und Totschlag zweiten Grades.

Über Schuld oder Unschuld wird eine Jury aus zwölf Geschworenen und zwei Ersatz-Geschworenen entscheiden. Die Beratungen sollten noch am Montag beginnen. Das Urteil könnte im Verlauf der Woche fallen.

Schuldsprüche gegen Polizisten sind in den USA selten. Die Behörden befürchten Proteste und Ausschreitungen, sollte Chauvin nicht verurteilt werden. In Minneapolis wurden drastische Sicherheitsvorkehrungen getroffen, im Einsatz ist unter anderem die Nationalgarde.

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