Ein Mordurteil gegen einen Edelsteinhändler aus Pforzheim wegen der Vergiftung eines Schmuckproduzenten ist rechtskräftig. Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Karlsruhe durch den Bundesgerichtshof (BGH) ergab keine Rechtsfehler, wie der BGH am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann muss nun eine lebenslange Haftstrafe antreten. (Az. 1 StR 69/21)
Nach Feststellung des Landgerichts tötete er den Schmuckproduzenten bei einem Geschäftsessen im Juni 2019 aus Wut darüber, dass dieser vermeintlich eine Ringkollektion von ihm heimlich für eigene Zwecke benutzt habe. Er gab ihm entweder ein vergiftetes Getränk oder mit Gift versetztes Sushi. Unklar blieb, ob er zusätzlich Gewalt gegen Hals oder Oberkörper anwandte.
Nach der Tat stahl der Angeklagte demnach Schmuck im Wert von 60.000 Euro aus dem Auto seines Opfers, brachte die Leiche nach Frankreich, übergoss sie auf einer Waldlichtung mit Benzin und zündete sie an. Nach seiner Verhaftung wurden außerdem kinderpornografische Bilder auf seinem Rechner gefunden.
Das Landgericht wertete die Tat als heimtückisch. Es verurteilte ihn wegen Mordes sowie wegen Unterschlagung und des Besitzes kinderpornografischer Schriften. Dieses Urteil bestätigte der BGH nun.