Eine neue Bundesstiftung soll die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Deutschland unterstützen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag die Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung, die unter anderem Verwaltung, Zivilgesellschaft und Wirtschaft bei diesem Thema beraten soll. Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) betonte, es gebe in Sachen Gleichberechtigung „noch viel zu tun“.
Die Stiftung mit Sitz in Berlin soll ihre Arbeit so schnell wie möglich aufnehmen und gut 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Für das laufende Jahr veranschlagt der Bund für den Aufbau und Unterhalt etwa 3,2 Millionen Euro, ab 2022 sollen jährlich etwa 5,2 Millionen Euro fließen.
Ihren Zweck soll die Stiftung laut Gesetz unter anderem dadurch erfüllen, dass sie „Informationen, Daten und Fakten“ zu dem Themenkomplex sammelt, aufbereitet und bereitstellt Vorgesehen sind auch die „Begleitung und Unterstützung des bundesweiten öffentlichen Diskurses zu gleichstellungspolitischen Themen“.
„Auf dem Weg zur Gleichstellung von Frauen und Männern haben wir schon viel erreicht, es gibt aber auch noch viel zu tun“, erklärte Giffey nach dem Bundestagsbeschluss. „Es geht darum, dass Männer und Frauen ihr Leben unabhängig vom Geschlecht frei gestalten und ihre Potentiale entfalten können.“ Die Bundesstiftung solle dazu beitragen, „die notwendigen Veränderungen zu beschleunigen hin zu einem Land, in dem Frauen und Männer gleiche Chancen haben“.
Die Vorsitzende der Gruppe der Frauen in der Unionsfraktion, Yvonne Magwas (CDU), bezeichnete die Einrichtung der Stiftung als „Meilenstein für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Deutschland“. Sie erwarte von der Stiftung „neue Impulse und Ideen, um die Gleichstellung voranzubringen“.
Die Vizevorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Elke Hannack, forderte ein „besonderes Augenmerk“ der Stiftung auf die politische Beratung. „Denn die Bundesstiftung hat einen großen Anteil an der Umsetzung der Gleichstellungsstrategie der Bundesregierung zu leisten: Sie muss alle Fachressorts der Bundesregierung bei politischen Vorhaben unterstützen, beraten und damit auch dafür Sorge tragen, dass Gleichstellung – beispielsweise bei Gesetzgebungsprozessen – nicht zu kurz kommt.“