Bundestag genehmigt Vermögenseinzug und weitere Durchsuchungen bei Nüßlein

Georg Nüßlein - Bild: Jens Oellermann
Georg Nüßlein - Bild: Jens Oellermann

Im Fall des aus der CSU ausgetretenen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein hat der Bundestag den Weg für weitere Durchsuchungen freigemacht. Das Plenum genehmigte am Donnerstag einstimmig den „Vollzug gerichtlicher Vermögensarrest- und Durchsuchungsbeschlüsse“ gegen den Politiker. Er steht im Zusammenhang mit Maskengeschäften unter Korruptionsverdacht. Die Generalstaatsanwaltschaft München führt in dem Fall Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit.

Nüßlein soll für die Vermittlung von Schutzmasken Provisionen im sechsstelligen Bereich kassiert haben. Er bestreitet die Vorwürfe. Nüßlein verließ nach Bekanntwerden der Vorwürfe die Unionsfraktion, deren Vizevorsitzender er zuvor war. Auch aus der CSU trat er aus. Er will aber bis zum Ende der Legislaturperiode Bundestagsmitglied bleiben.

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