Bundestagspräsident Schäuble verteidigt nächtliche Ausgangssperren als verhältnismäßig

Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble - Bild: Achim Melde/Bundestag
Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble - Bild: Achim Melde/Bundestag

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hat die geplanten nächtlichen Ausgangssperren bei hohen Corona-Infektionszahlen als verhältnismäßig verteidigt. „Der Blick ins Ausland zeigt, dass alle Länder, die hohe Infektionszahlen wieder in den Griff bekommen haben, phasenweise zu Ausgangsbeschränkungen gegriffen haben“, sagte Schäuble vor der Abstimmung über die Corona-Notbremse im Bundestag dem Berliner „Tagesspiegel“ (Mittwochsausgabe).

Künftig soll für Landkreise und Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 eine einheitliche Notbremse gelten. Dazu zählen auch Ausgangssperren von 22.00 bis 05.00 Uhr. Diese hält Schäuble trotz juristischer Bedenken und angedrohter Klagen für ein „verhältnismäßiges Mittel“. Die Kontakte müssten drastisch reduziert werden, sagte er.

Schäuble räumte ein, dass noch nicht absehbar sei, ob das Gesetz zum Brechen der dritten Pandemie-Welle reiche. „Ob das genau die richtigen Entscheidungen sind, weiß auch kein Mediziner. Wir wissen es alle nicht und müssen aus den Erfahrungen immer weiter lernen“, sagte er.

Der CDU-Politiker appellierte auch an die Eigenverantwortung der Menschen: „Unabhängig von Verboten und Kontrollen: Jeder Einzelne kann mit dem richtigen Verhalten dazu beitragen, die dritte Welle zu brechen“, sagte Schäuble.

Kritik an den Durchgriffsrechten des Bundes in der Novelle des Infektionsschutzgesetzes wies Schäuble zurück. „Vergleiche mit Weimar, die Einzelne anstellen, halte ich für völlig falsch“, sagte er. Das Gesetz sei zeitlich befristet – nach dem letzten Stand bis zum 30. Juni. Auch künftig brauche die Bundesregierung für weitergehende Maßnahmen zudem die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Von einer Selbstermächtigung könne daher nicht die Rede sein, sagte Schäuble.

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