Die bundesweite Notbremse muss noch einige Hürden nehmen

Deutscher Bundestag - Bild: Scott/CC BY-SA 2.0
Deutscher Bundestag - Bild: Scott/CC BY-SA 2.0

Der Bundestag hat am Freitag erstmals über das Gesetz zur Notbremse in der Corona-Pandemie beraten. Im Plenum appellierte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eindringlich an die Verantwortlichen in Bund und Ländern, die Neuregelung rasch auf den Weg zu bringen. In der kommenden Woche soll alles Notwendige über die Bühne gehen.

Montag:

Die SPD-Fraktion berät ab 11.30 Uhr auf einer Sondersitzung über das neue Infektionsschutzgesetz. Die Sozialdemokraten wollen die nächtliche Ausgangssperre lockern. Einzelnes Spazierengehen und „Individualsport“ wie Joggen sollten auch nach 21.00 Uhr noch erlaubt sein. Bei der Union kommen der geschäftsführende Fraktionsvorstand (14.00 Uhr) und der gesamte Fraktionsvorstand (16.00 Uhr) zusammen.

Am Nachmittag um 14.00 Uhr berät auch der Gesundheitsausschuss auf einer Sondersitzung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung – er könnte bereits Änderungen beschließen.

Dienstag:

Die SPD-Fraktion kommt um 14.00 Uhr erneut zu einer Fraktionssitzung zusammen, die Unionsfraktion um 15.00 Uhr.

Mittwoch:

Der Bundestag startet um 11.00 Uhr die abschließende Beratung im Rahmen der zweiten und dritten Lesung. Am frühen Nachmittag dürfte das Ergebnis feststehen. Der Gesetzentwurf ist beschlossen, wenn er die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereint.

Donnerstag:

Der Bundesrat kommt voraussichtlich um 11.00 zu einer Sondersitzung zusammen. Voraussichtlich werden die Regierungschefs in einer Debatte darlegen, was sie von der Neuregelung halten – es gibt ja durchaus Kritik in den Ländern.

Aktiv zustimmen muss die Länderkammer aber nicht. Da die Bundesregierung die Notbremse als Einspruchsgesetz vorgelegt hat, wird in der Sitzung lediglich abgefragt, ob der Vermittlungsausschuss angerufen oder ein Einspruch eingelegt wird. Damit es dazu kommt, müsste eine Mehrheit in der Länderkammer dafür stimmen – was nicht zu erwarten ist.

Hat das Gesetz den Bundesrat passiert, wird es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zugeleitet, der es ausfertigen muss. Bis Montag, 26. April soll es dann in Kraft treten.

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