Die Pläne zur Corona-Notbremse: Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen und weitreichende Schließungen

Symbolbild: Coronavirus
Symbolbild: Coronavirus

Die geplanten Regelungen für eine bundesweit einheitliche Corona-Notbremse nehmen Gestalt an. Die Bundesregierung legte den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD eine „Formulierungshilfe“ für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, wodurch der Bund bei hohen Infektionszahlen mehr Kompetenzen bekommen soll. Vorgesehen sind in betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten unter anderem Ausgangssperren. Ein Überblick über die Vorlage, die der Nachrichtenagentur AFP vorlag: 

Corona-Notbremse ab Inzidenz von 100:

Die „bundesweit verbindliche Notbremse“ soll in Kreisen und kreisfreien Städten ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern gezogen werden. Wird diese Schwelle an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten, greifen ab dem übernächsten Tag schärfere Maßnahmen. Umgekehrt wird die Notbremse wieder außer Kraft gesetzt, wenn die Inzidenz an drei Tagen unter 100 sinkt.

Entscheidend ist, dass dabei der Bund mehr Macht bekommt. Die Bundesregierung soll laut der Vorlage ermächtigt werden, „zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen“. Bei einer Inzidenz über 100 sollen dem Bund „dieselben Handlungsmöglichkeiten wie den Ländern“ gegeben werden.

Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren: 

Zu den Notbremse-Regelungen gehören unter anderem strikte Kontaktbeschränkungen und auch Ausgangssperren. Die Angehörigen eines Haushalts dürfen sich dann nur noch mit einem weiteren Menschen treffen. Maximal dürfen fünf Menschen zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet.

In betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten sollen zudem nächtliche Ausgangssperren von 21.00 bis 05.00 Uhr gelten. Ausnahmen sind nur in „begründeten“ Fällen möglich. Als Beispiele dafür werden genannt medizinische Notfälle, berufliche Gründe oder auch die Versorgung von Tieren.

Einschränkungen in Kitas und Schulen:

Auch Kitas und Schulen können bei hohen Infektionszahlen geschlossen werden. Grundsätzlich soll Präsenzunterricht untersagt und nur Distanzunterricht zulässig sein, sofern die zuständigen Behörden nicht eine Notbetreuung eingerichtet haben. Diese darf aber nur 20 Prozent der „regulär Betreuten oder Beschulten“ umfassen.

Darüber hinaus gibt es noch eine weitere Sonderregelung, die durch Tests mehr Präsenzunterricht ermöglichen kann: Dieser ist demnach zulässig, wenn ein nicht länger als 36 Stunden zurückliegender negativer Corona-Test vorliegt. Diese Möglichkeit fällt aber bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200 an drei aufeinander folgenden Tagen weg.

Geschäfte müssen schließen – Ausnahmen für Lebensmittelhandel:

Ladengeschäfte und „Märkte mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksangebote“ wie zum Beispiel Baumärkte dürften in den Corona-Hotspots nicht mehr öffnen. Der Lebensmittelhandel ebenso wie Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien und Tankstellen blieben von den Maßnahmen ausgenommen. 

Geschlossene Schwimmbäder, Zoos, Museen und Theater:

Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder oder auch Clubs dürfen nicht öffnen. Auch Zoos, Theater, Kinos und Museen müssen schließen. 

Nur Take-Away in Restaurants – kein Tourismus:

Restaurants und Betriebskantinen dürfen dann keine Gäste mehr empfangen. Die „Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken“ ist aber erlaubt. Urlaubsreisen sind nicht möglich: „Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt“, heißt es in der „Formulierungshilfe“ der Bundesregierung.

Einschränkungen im Sport:

Grundsätzlich wird Sport untersagt. Ausgenommen ist laut des Vorschlags lediglich „die Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands“ ausgeübt werden. Profisport darf stattfinden, allerdings weiterhin ohne Zuschauer.

Möglichst im Homeoffice arbeiten:

Möglichst viele Menschen sollen zu Hause arbeiten. Der Arbeitgeber muss dies dem Vorschlag der Regierung zufolge ermöglichen, „wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“.

Tempo bei der Umsetzung:

Bund und Länder wollen die Neuregelungen möglichst schnell in Kraft setzen. Bereits am Dienstag soll das Bundeskabinett die Vorlage verabschieden, dafür wurde die Kabinettssitzung um einen Tag vorgezogen. Danach sollen rasch der Bundestag und die Länderkammer, der Bundesrat, darüber abstimmen. Genaue Termine dafür stehen noch nicht fest.

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