Familiengericht Hannover erhält über hundert Anträge zu Corona-Maßnahmen an Schulen

Corona - Bild: 9_fingers_ via Twenty20
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Nach einer Entscheidung eines Weimarer Familienrichters über die Aufhebung von Corona-Schutzmaßnahmen an zwei örtlichen Schulen haben das Amtsgericht im niedersächsischen Hannover nach eigenen Angaben bereits mehr als hundert entsprechende Anträge unter Berufung auf dieses Urteil erreicht. Diese seien „nahezu gleichlautend“ formuliert, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Es seien aber keine Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung eingeleitet worden.

Nach gemeinsamer Auffassung der eigenen Familienrichter gebe keine Anhaltspunkte für konkrete Kindeswohlgefährdung durch Maßnahmen zur Pandemieeindämmung an Schulen, hieß es in einer Mitteilung des Amtsgerichts. Familiengerichte seien auch nicht für die Überprüfung von infektionsrechtlichen Maßnahmen zuständig.

Kürzlich hatte ein Familienrichter am Amtsgericht von Weimar in Thüringen unter Verweis auf angebliche Kindeswohlgefährdung die eine Aussetzung der Maskenpflicht und anderer Schutzmaßnahmen an zwei Schulen angeordnet. Das Verfahren war für zwei Kinder von deren Mutter und einem vom Richter ernannten Verfahrensbeistand geführt worden. Die Entscheidung und die von dem Juristen dabei für sich reklamierte Zuständigkeit lösten große Verwunderung aus.

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