FDP nennt Bedingungen für Verzicht auf Verfassungsklage gegen Notbremse

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Die FDP will auf eine Verfassungsklage gegen die bundesweite Notbremse in der Corona-Pandemie verzichten, wenn im Gesetzgebungsverfahren bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Die Hoheitsrechte der Länder in Bildungsfragen müssten geachtet und die geplanten Ausgangssperren erleichtert werden, sagte FDP-Generalsekretär Volker Wissing den Zeitungen der „Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft“ (Montagsausgaben).

Die Maßnahmen dürften zudem nicht nur an der nackten Inzidenz festgemacht werden, sagte FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann der Zeitung „Welt“. Zudem müsse es Ausnahmen für geimpfte und getestete Menschen geben. Darüberhinaus müsse die Ermächtigung der Bundesregierung für Verordnungen zu weiteren Maßnahmen an eine echte Zustimmung des Bundestags geknüpft werden. „Sollte sich die große Koalition diesen Änderungen verweigern, sehen wir uns gezwungen, den Gang nach Karlsruhe anzutreten“, sagte Buschmann.

Wissing warnte davor, dem Bund mehr Kompetenzen zu geben. Die Bundesregierung habe weder die Beschaffung von Impfstoff noch die Verimpfung und auch nicht die Beschaffung der Tests gut organisieren können. Es sei nicht logisch, dem Bund nun auch noch den Rest der Krisenbewältigung in die Hand zu geben, sagte der FDP-Generalsekretär.

Der Bund will durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes erstmals eine bundesweite Notbremse einführen. Sie sieht eine nächtliche Ausgangssperre und umfangreiche Geschäftsschließungen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 auf 100.000 Einwohner vor. Die Vorlage der Regierung soll am Montagnachmittag erneut im Gesundheitsausschuss beraten und am Mittwoch vom Bundestag beschlossen werden. Die abschließende Beratung im Bundesrat ist für Donnerstag vorgesehen.

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