FDP rechnet mit Erfolg ihrer Verfassungsklage gegen Notbremse

Symbolbild: Bundesverfassungsgericht
Symbolbild: Bundesverfassungsgericht

Die FDP im Bundestag ist zuversichtlich, dass sie mit ihrer Verfassungsklage gegen die bundesweite Notbremse Erfolg haben wird. Die seit Samstag gültigen Ausgangssperren seien ein „tiefer Grundrechtseingriff“, der aber allein auf den „nackten Inzidenzzahlen“ beruhe, sagte FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann am Dienstag in Berlin. Völlig außer acht gelassen werde dabei, ob die Inzidenzen auf diffuse Ausbrüche oder auf bestimmte Cluster mit hohen Ansteckungsraten zurückgehen.

Die Gerichte hätten aber deutlich gemacht, dass ihnen die Frage, ob es um diffuse Ausbrüche oder Clusterbildung gehe, sagte Buschmann. Nach seinen Angaben hat die FDP im Bundestag am Dienstag ihre Verfassungsklage in Karlsruhe eingereicht. Dabei beantragten die Abgeordneten zugleich einstweiligen Rechtsschutz, um eine rasche Entscheidung herbeizuführen.

Es sei nicht so, dass die Bürger begründen müssten, warum sie ihre Freiheitsrechte wahrnehmen wollten, sagte Buschmann. Vielmehr müsse der Staat begründen, warum er diese einschränken wolle.

Nach Buschmanns Überzeugung werden die zahlreichen Verfassungsklagen gegen die Notbremse durch die von der Bundesregierung geplanten Erleichterungen für vollständig Geimpfte keineswegs hinfällig. „Wir freuen uns über jegliche Erleichterung“, sagte Buschmann. „Aber die rechtlichen Fragen erledigen sich damit auf keinen Fall.“

Der stellvertretende Fraktionschef Michael Theurer verwies auf aktuelle Studienergebnisse, denen zufolge nächtliche Ausgangssperren die Mobilität am Tage sogar erhöhten, weshalb die Maßnahme nicht ihr Ziel erreiche. Die Ausgangssperre sei zudem unverhältnismäßig und verfassungswidrig.

FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae betonte, es sei nicht einzusehen, warum etwa Bewohner von Altenheimen, die zweimal geimpft seien, keine normalen Kontakte haben dürften.

Buschmann monierte zudem, dass die Bundesregierung die Notbremse als Einspruchsgesetz vorgelegt hat. Es handele sich in Wirklichkeit eine zustimmungspflichtige Regelung, weil sie auch mögliche Ausgaben der Länder beinhalte. Das Gesetz war auch bei den Ländern auf massive Kritik gestoßen. Allerdings ließ es der Bundesrat passieren, weil keine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zustande kam.

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