In einem Prozess im Zusammenhang mit einer Entführung unter Mitgliedern der verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei PKK hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart fünf Angeklagte verurteilt. Die Richter verhängten am Freitag Haftstrafen zwischen eineinhalb Jahren und vier Jahren und drei Monaten. Sie sahen es als erwiesen an, dass die Beschuldigten als Mitglieder und Unterstützer der Organisation aktiv waren.
Nach Überzeugung des Gerichts entführten und misshandelten sie in dieser Funktion im Jahr 2018 ein weiteres PKK-Mitglied. Dabei soll es um fehlende Spendengelder für die hierzulande verbotene Organisation gegangen sein. Der 39-jährige Hauptangeklagte, bei dem es sich um einen sogenannten PKK-Gebietsleiter handelte, wurde dabei wegen Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung, gefährlicher Körperverletzung sowie Freiheitsberaubung verurteilt.
Das Gericht würdigte unter anderem strafmildernd, dass alle Angeklagten als Kurden in ihrem Leben durch die türkische Kurdenpolitik teils massiv beeinträchtigt worden seien. Auch die Verfahrensdauer wirkte sich auf das Strafmaß aus. Der Prozess, der im Frühjahr 2019 begonnen hatte, hatte sich laut Gericht wegen der schwieriger Beweislage und der Pandemiemaßnahmen ungewöhnlich in die Länge gezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.