Knapp ein Drittel aller von Verwaltungsgerichten im vergangenen Jahr inhaltlich überprüften ablehnenden Asylbescheide ist einem Bericht zufolge falsch gewesen. In 31 Prozent der entsprechenden Fälle hätten die Richer den klagenden Flüchtlingen am Ende doch einen Schutzstatus zugesprochen, berichtete die „Neue Osnabrücker Zeitung“ am Dienstag. Sie berief sich dabei auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag.
Demnach überprüften deutsche Verwaltungsgerichte im vergangenen Jahr rund 68.000 ablehnende Entscheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im Zuge der entsprechenden Verfahren auch inhaltlich. Davon erklärten sie etwa 21.200 für rechtswidrig, besonders hoch war die Quote bei Flüchtlingen aus Afghanistan.
Insgesamt wird laut Bericht gegen drei Viertel der ablehnenden Entscheidungen des Bamf geklagt. Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke kritisierte die Fehlerquote des Amts. „Das ist inakzeptabel und ein starkes Indiz dafür, dass das Bamf seine Entscheidungspraxis und Qualitätskontrolle ändern muss“, sagte Jelpke der Zeitung.