Die Grünen tragen die Regierungspläne für bundeseinheitliche Regeln im Kampf gegen die Corona-Pandemie im Grundsatz mit, über die das Bundeskabinett am Vormittag berät. Die Grünen-Fraktionschefin im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt, bekannte sich am Dienstag im Sender RBB grundsätzlich zu einem Ja zur Notbremse bei hohen Inzidenzwerten, stellte aber auch Bedingungen. So müsse es schärfere Regeln auch in der Arbeitswelt geben.
Nötig seien insbesondere verpflichtende Tests in Unternehmen, „überall da, wo man tatsächlich präsent arbeiten muss“, stellte sich Göring-Eckardt hinter entsprechende Pläne von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). So müsse klar sein, „dass Homeoffice wirklich durchgeführt wird und auch kontrolliert wird“ und dass Abstandsregeln eingehalten würden. „Wir können nicht eine Einschränkung nach der anderen im privaten Bereich machen und in der Arbeitswelt treffen sich alle und können sich dort auch nach wie vor anstecken“, betonte die Grünen-Politikerin.
Korrekturen verlangte sie zudem an den Regeln für private Kontakte. „Man kann ja heute jeden Tag eine Person treffen und hat dann am Ende sieben oder acht getroffen; das ist natürlich absurd“, sagte Göring-Eckardt. Zurückhaltend äußerte sie sich zu den von der Regierung geplanten abendlichen Ausgangsbeschränkungen. „Wenn sich die Leute dann alle um sieben treffen und dann im Zweifelsfall noch woanders übernachten, dann bringt es nichts“, gab sie zu bedenken.
Das Bundeskabinett berät am Vormittag über die von der Regierung geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes, mit der bundeseinheitlich Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie vorgeschrieben werden sollen. Dies soll den aktuellen Flickenteppich aus unterschiedlichen Regelungen auf Landesebene beenden. Vor allem für die sogenannte Notbremse bei Corona-Inzidenzwerten ab 100 soll es feste Vorgaben geben. Die Vorlage soll am Nachmittag auch in den Koalitionsfraktionen beraten werden.
Zudem dürfte sich das Kabinett mit einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums befassen, die Unternehmen zu wöchentlichen Angeboten von Corona-Tests an ihre Beschäftigten verpflichten soll.