Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) hat einen Bericht über einen möglicherweise bis Mitte Juni andauernden Corona-Lockdown zurückgewiesen. Braun bestritt am Montag im Onlinedienst Twitter, bei einer Besprechung mit Vertretern der Länder davor gewarnt zu haben, dass der Lockdown bis Ende Mai oder Mitte Juni gelten müsse. Ziel des geplanten Bundesgesetzes zum Kampf gegen die Corona-Pandemie sei es vielmehr, das Infektionsgeschehen „zügig einzudämmen“, betonte Braun.
Der „Tagesspiegel“ hatte unter Berufung auf die Beratungen des Kanzleramtsministers mit den Ländern berichtet, dass die Bundesregierung von einer verschärften Infektionslage ausgehe, die noch sechs bis acht Wochen andauern werde.
Daraus sei zu schließen, dass mit einer Aufrechterhaltung der per Bundesgesetz geplanten Lockdown-Maßnahmen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 bis Ende Mai oder Mitte Juni zu rechnen sei. Aus Länderkreisen heiße es, dass der Bund nicht bereit sei, vom Inzidenzwert als alleinigem Maßstab für die Lockdown-Verfügung abzurücken, schrieb der „Tagesspiegel“ am Montag. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb dieses Zeitraums.
Braun kritisierte den Bericht via Twitter. „Es nimmt dramatisch zu, dass Meldungen produziert werden, was man in internen Sitzungen wohl gesagt hätte, ohne dass man einmal selbst gefragt wird, ob man sich die vermeintliche Aussage wirklich so zu eigen macht“, erklärte er mit Blick auf die Gespräche am Sonntag.
Der Kanzleramtsminister widersprach ausdrücklich der Einschätzung, dass er davor warne, dass ein „Bundes-Lockdown bis Mitte Juni möglich“ sei. „Nein! Tue ich nicht“, schrieb Braun mit Blick auf eine Schlagzeile der „Bild-Zeitung. „Das Bundesgesetz hat das Ziel, das Infektionsgeschehen zügig einzudämmen, damit die betroffenen Regionen schnell wieder selber entscheiden können.“
Der am Wochenende bekannt gewordene Gesetzesentwurf sieht unter anderem nächtliche Ausgangssperren und weitere Regelungen etwa für Schulen und Kitas vor. Sie sollen in Landkreisen und Städten greifen, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz bei mehr als 100 liegt. Bislang ist es Sache der Länder, derartige Einschränkungen per Rechtsverordnung zu erlassen.