Koalition einig über strengere Regeln für bestimmte Immobiliengeschäfte

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Symbolbild: Bundestag mit Reichsadler

Nach jahrelangem Streit hat sich die große Koalition einem Bericht zufolge auf strengere Regeln für den Immobilienerwerb geeinigt, um sogenannte Share Deals einzudämmen. Ein Gesetzesentwurf des Bundesfinanzministeriums werde in dieser Form verabschiedet, hieß es laut einem Bericht des „Handelsblatts“ vom Freitag übereinstimmend in Koalitionskreisen. Das Gesetz solle zum 1. Juli in Kraft treten. 

Mit „Share Deals“ umgehen insbesondere große Immobilienkäufer die Grunderwerbssteuer. Dabei erwirbt der Käufer nicht direkt ein Grundstück oder Gebäude, sondern er kauft sich die Anteile einer Firma, der dies gehört. Dabei muss er keine Grunderwerbssteuer zahlen, solange er weniger als 95 Prozent dieser Firma übernimmt. Die restlichen fünf Prozent kann er nach fünf Jahren ebenfalls übernehmen, ohne dass die Steuer fällig wird.

Dem „Handelsblatt“ zufolge soll nun die Beteiligungsschwelle, ab der Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss, von 95 auf 90 Prozent sinken. Die SPD habe eine Absenkung auf 75 Prozent gefordert. Dagegen habe sich die Union gesträubt, unter anderem wegen verfassungsrechtlicher Bedenken.

Am Ende stimmte die SPD dem Bericht zufolge der Schwelle von 90 Prozent im Rahmen einer Paketlösung zu. Dazu gehörten weitere Steuerregelungen, darunter eine Reform des Außensteuerrechts.

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