Eine Kündigung wegen einer vom Gesundheitsamt angeordneten Corona-Quarantäne ist nach Auffassung des Kölner Arbeitsgerichts unwirksam. Der Klage des betroffenen Angestellten gab das Gericht somit statt, wie aus einer Mitteilung vom Mittwoch hervorging. Die Kündigung befand die Kammer demnach für „sittenwidrig“ und „treuwidrig“. Der Angestellte habe sich „lediglich an die behördliche Quarantäneanordnung gehalten“, begründete das Gericht sein Urteil vom vergangenen Donnerstag.
Erschwerend hinzu kam nach Auffassung der Kammer, dass der Arbeitgeber seinen Angestellten „ausdrücklich“ dazu aufforderte, entgegen der Quarantäneanweisung zur Arbeit zu kommen. Der Kläger habe sich im Oktober als Kontaktperson des positiv auf das Coronavirus getesteten Bruders seiner Freundin in häusliche Quarantäne begeben. Sein Arbeitgeber habe die Quarantäneanordnung bezweifelt und vermutet, der Angestellte wolle sich lediglich vor der Arbeit „drücken“.
Der Dachdeckerbetrieb verlangte daraufhin eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamts, die laut Gericht auch nach mehreren Tagen noch nicht vorlag. Daraufhin sei dem Mitarbeiter gekündigt worden, wogegen er gerichtlich vorging. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht in Köln eingelegt werden.