Die Region Hannover hat die wegen der Corona-Pandemie verhängte nächtliche Ausgangssperre nach einer erneuten gerichtlichen Niederlage am Dienstagabend wieder aufgehoben. Die Regelung sei „mit sofortiger Wirkung“ zurückgenommen worden, erklärte die Regionalverwaltung. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg die Ausgangssperre in zweiter Instanz per Eilverfahren als unverhältnismäßig und unnötig eingestuft.
Die Region Hannover umfasst die niedersächsische Landeshauptstadt sowie umliegende Kreise und Gemeinden. Diese erbringen bestimmte Leistungen seit 2001 gemeinsam, auch Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie werden dort koordiniert. Die nächtliche Ausgangssperre sollte eigentlich noch bis nächsten Montag gelten. Sie griff zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens. Vergleichbare nächtliche Ausgangsbeschränkungen gibt es in zahlreichen Kommunen.
Das OVG war in dem am Dienstagabend veröffentlichten Beschluss zu der Einschätzung gelangt, dass die Ausgangsbeschränkungen „nur in begrenztem Umfang“ dazu geeignet seien, dass mit ihnen bezweckte legitime Ziel einer Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens zu erreichen. Letztlich wirkten sie dabei nur insofern, als sie eine Verschärfung ohnehin geltender Kontaktbeschränkungen sein sollten.
In diesem Fall allerdings müssten zuständige Behörden zunächst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, um das gewünschte Ziel „durch staatliche Kontrolle und staatliches Eingreifen“ besser zu erreichen. Auch nicht nachprüfbare pauschale „Behauptungen“ über „fehlende Disziplin“ der Bevölkerung sowie „verbotene Feiern und Partys im privaten Raum“ reichten ein Jahr nach Pandemiebeginn als Begründung nicht mehr aus. Die „freiheitsbeschränkende Wirkung“ einer Ausgangssperre sei „ganz erheblich“, fügten die Richter an.
Sollte es der Region Hannover mit der nächtlichen Ausgangssperre etwa darum gehen, abendliche Zusammenkünfte von jungen Menschen an beliebten Treffpunkten zu unterbinden, gebe es dafür „mildere Mittel“. So könnten Betretungsverbote für solche Orte verhängt werden. Insgesamt sei die Ausgangssperre „nicht angemessen“, hieß es in dem unanfechtbaren Gerichtsbeschluss zusammenfassend.