Das von der Landesregierung verhängte Verbot für Auswärtige, ihre Zweitwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern nutzen zu dürfen, verstößt nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Greifswald gegen das Grundgesetz. Die entsprechende Vorschrift in der Corona-Verordnung des Landes sei weder erforderlich noch verhältnismäßig und greife unverhältnismäßig in Grundrechte ein, heißt es in einer Entscheidung, die das OVG am Freitag fällte.
Das Einreiseverbot behandle vollständig Geimpfte genauso wie nicht Geimpfte. Dies sei willkürlich, weil vollständig Geimpfte bei der Epidemiologie keine wesentliche Rolle mehr spielten. Es gebe keinen sachlichen Grund, sie an der Einreise zu hindern.
Das Gericht wies die Landesregierung darauf hin, dem Rechtsverstoß durch eine Neuregelung in der Corona-Verordnung schnellstmöglich Rechnung zu tragen. Die Richter lehnten es aber ab, die Passagen der Verordnung wie beantragt sofort außer Kraft zu setzen.