Papst streicht Privilegien für hochrangige Geistliche im vatikanischen Justizsystem

Papst Franziskus - Bild: genleoimages via Twenty20
Papst Franziskus - Bild: genleoimages via Twenty20

Bischöfe und Kardinäle müssen sich im Vatikan künftig auch vor der regulären Strafjustiz verantworten, nicht wie bisher nur vor einem obersten Gericht aus Kardinälen. Die Änderung ergebe sich aus der „zwingenden Notwendigkeit“, die „Gleichheit aller Mitglieder der Kirche“ zu gewährleisten, unabhängig von „Privilegien, die auf frühere Zeiten“ zurückgehen, hieß es in einem am Freitag veröffentlichten Erlass von Papst Franziskus am Freitag. Das neue System gelte ab Samstag.

Bisher konnten Bischöfe und Kardinäle nur von einem obersten Gericht verurteilt werden, dem vatikanischen Kassationsgericht, das aus drei Kardinälen sowie zwei oder mehr Laienrichtern besteht. Künftig müssen sie sich auch vor der regulären vatikanischen Justiz verantworten, die mit zivilen Richtern statt mit geweihten Priestern besetzt ist. Ein strafrechtliches Verfahren braucht aber weiterhin die Zustimmung des Papstes.

Am Vortag hatte Franziskus bereits Verschärfungen im Kampf gegen die Korruption im Vatikan angekündigt. Demnach müssen künftig alle hochrangigen Mitarbeiter schriftlich bezeugen, dass sie nicht verurteilt wurden oder gegen sie Ermittlungen liefen wegen Korruption, Betrug, Geldwäsche, Steuerflucht und anderen Straftaten.

Die zusätzlichen Befugnisse für die vatikanische Justiz könnten ein mögliches Verfahren gegen den seiner Ämter enthobenen italienischen Kardinal Angelo Becciu betreffen. Franziskus hatte den Vorsitzenden der Abteilung für Seligsprechungen im September wegen des Verdachts entlassen, Geld aus Wohltätigkeitsfonds für Verwandte abgezweigt zu haben. Becciu weist die Vorwürfe zurück, Anklage wurde gegen ihn bislang nicht erhoben.

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