SPD-Fraktionschef Mützenich verteidigt nächtliche Ausgangssperren

Rolf Mützenich - Bild: Achim Melde/Bundestag
Rolf Mützenich - Bild: Achim Melde/Bundestag

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hat die als Teil der bundesweiten Corona-Notbremse geplanten nächtlichen Ausgangssperren verteidigt. „Wir sehen in Deutschland, dass Ausgangsbeschränkungen durchaus eine Wirkung haben“, sagte Mützenich am Mittwoch dem Rundfunk Berlin-Brandenburg. Angesichts der Infektionslage sei die Einschränkung von Grundrechten nötig. Die Corona-Notbremse werde auch gegen mögliche juristische Klagen Bestand haben, zeigte er sich überzeugt.

„Das Gesetz ist bis zum 30. Juni befristet und auch daraus ergibt sich die Verhältnismäßigkeit“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende. Er geht nach eigenen Worten auch davon aus, dass die Bundesländer der bundesweit einheitlichen Regelungen zustimmen werden. Zwar rechne er mit einzelnen Anmerkungen der Länder, „aber grundsätzlich sind auch die Länder daran interessiert, dass es Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit gibt“.

SPD-Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider sagte am Mittwoch in Berlin, er rechne bei der Bundestagsabstimmung zu dem Gesetz nur mit „einigen wenigen Nein-Stimmen“ aus der SPD. Mit Blick auf die SPD-geführten Bundesländer fügte er hinzu: „Unsere Länder tragen das mit.“

Der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei (CDU) verteidigte das Gesetz ebenfalls. Es müssten dabei zwei Dinge beachtet werden: Die Maßnahmen müssten wirksam sein und akzeptiert werden. Auch Frei zeigte sich überzeugt, dass die Regelungen vor Gericht Bestand haben würden.

Der Bundestag will am Mittwochmittag über die Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie abstimmen. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht erstmals eine bundeseinheitliche Regelung zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren sowie der Schließung von Geschäften und Schulen vor. Die meisten Maßnahmen sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gelten.

Die große Koalition hatte sich zuletzt auf eine Lockerung der ursprünglich anvisierten Regelung zur Ausgangssperre verständigt. Sie soll nunmehr erst ab 22.00 Uhr gelten, Spazierengehen und Joggen soll noch bis Mitternacht erlaubt sein. Die Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 schließen, zunächst war hier der Grenzwert von 200 geplant. Wenn dann am Donnerstag wie geplant auch der Bundesrat das Gesetz passieren lässt, kann es kommende Woche in Kraft treten.

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