Spitzenmanager Kley für gesetzliche Grenze bei Aufsichtsratsmandaten

Karl-Ludwig Kley - Bild: vhu Hessen
Karl-Ludwig Kley - Bild: vhu Hessen

Der Spitzenmanager Karl-Ludwig Kley, Vorsitzender des Aufsichtsrats bei Lufthansa und Eon, hat sich für eine Reform des Aktienrechts ausgesprochen, damit die Kontrollgremien der Unternehmen professioneller werden. In einem in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Montagsausgabe) veröffentlichten Gastbeitrag schlägt er vor, die Zahl der Mandate von Aufsichtsräten von bisher zehn auf künftig höchstens sechs gesetzlich zu begrenzen. Auch solle es möglich sein, die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder in großen Unternehmen deutlich zu reduzieren.

„So manche unbeholfene Mandatsbeendigung und Neubesetzung in letzter Zeit wäre mit Sicherheit vermieden worden oder hätte zumindest reibungsloser funktioniert und damit Schäden vom jeweiligen Unternehmen abgewendet, wenn sie in professionelleren Händen gelegen hätte“, schrieb Kley in der „FAZ“. In großen paritätisch mitbestimmten Gesellschaften sollen laut Kley auch Unternehmen in der Rechtsform einer AG, KGaA und GmbH die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter auf mindestens zwölf statt wie bisher zwanzig begrenzen können. Bislang ist dies nur für die Rechtsform der SE (Societas Europaea, europäische Gesellschaft) möglich.

„Vielfach ist dokumentiert, dass die Zusammenarbeit in kleineren Gremien deutlich effektiver verläuft als in größeren Organen“, schrieb Kley. Mit seinen Forderungen bezieht er sich laut „FAZ“ auf ein aktuelles Eckpunktepapier unter Federführung der Heidelberger Juraprofessoren Peter Hommelhoff und Dirk Verse. Es umfasst mehr als 30 konkrete aktienrechtliche Reformvorschläge eines Arbeitskreises aus Managern, Wirtschaftswissenschaftlern und Juristen.

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