Der bundeseinheitlichen Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie steht nichts mehr im Wege: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier fertigte das Gesetz kurz nach seiner Verabschiedung im Bundesrat am Donnerstag aus. Damit kann es in Kraft treten. Der Ausfertigung sei die erforderliche Prüfung vorausgegangen, sagte eine Sprecherin des Bundespräsidialamts zu AFP.
Die Neuregelung sieht neben der Ausgangssperre zwischen 22.00 Uhr und 05.00 morgens bundeseinheitliche Regeln auch zu Kontaktbeschränkungen sowie der Schließung von Geschäften und Schulen vor. Die meisten Maßnahmen sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gelten, Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 schließen.