Der geplante gemeinsame EU-Fonds zur Bekämpfung der Pandemie-Folgen hat eine weitere Hürde genommen: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete am Freitag das deutsche Ratifizierungsgesetz, wie das Bundespräsidialamt mitteilte. Das Gesetz sei ausgefertigt und der Auftrag für die Verkündung im Bundesgesetzblatt erteilt worden. Allerdings prüft das Bundesverfassungsgericht weiterhin die Rechtmäßigkeit.
Das Ratifizierungsgesetz war bereits Ende März von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Das Bundesverfassungsgericht stoppte anschließend aber in einem sogenannten Hängebeschluss die Ausfertigung durch Steinmeier, um einen Eilantrag des „Bündnis Bürgerwille“ um den Volkswirtschaftler und früheren AfD-Chef Bernd Lucke zu prüfen. Am Mittwoch wies das Gericht diesen Eilantrag ab und machte so den Weg für Unterzeichnung und Inkrafttreten des Gesetzes frei.
Über die eigentliche Verfassungsbeschwerde wird in Karlsruhe noch beraten; diese Entscheidung steht also noch aus. Sollte das Gesetz tatsächlich verfassungswidrig sein, wären die Nachteile der nicht ergangenen einstweiligen Anordnung weniger schwer, als wenn dem Eilantrag stattgegeben würde und die Verfassungsbeschwerde sich am Ende als unbegründet herausstellen sollte, hieß es am Dienstag vom Gericht.
Am Mittwoch hatte die AfD-Bundestagsfraktion erklärt, sie wolle beim Bundesverfassungsgericht erneut erreichen, dass Steinmeier nicht unterschreiben dürfe. Mit der Zurückweisung des vom „Bündnis Bürgerwille“ eingereichten Eilantrags sei der Eilantrag der Fraktion nicht erledigt. Daher sei ebenfalls ein Hängebeschluss beantragt worden. Das Vorhaben der AfD-Fraktion lief nun aber offensichtlich ins Leere.
Der AfD-Haushaltspolitiker Peter Boehringer und der AfD-Finanzpolitiker Albrecht Glaser kritisierten Steinmeier scharf. „Der Bundespräsident hat nun heute Fakten geschaffen, ohne den üblichen Gang der Dinge, nämlich die Klärung von einstweiligen Rechtsschutzbelangen, abzuwarten“, erklärten sie. „Dieser Vorgang ist eines Rechtsstaats unwürdig.“
Inzwischen gibt es noch eine weitere Klage gegen die deutsche Ratifizierung: Sieben Bundestagsabgeordnete der CDU reichten Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein, wie das rechtskonservative Online-Portal „Tichys Einblick“ am Freitag berichtete. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte auf Anfrage den Eingang dieser Klage.
„Wir sehen die durch das Grundgesetz garantierte Haushaltsautonomie des Bundestages in unzulässiger Weise eingeschränkt. Eine genaue Prüfung dieser Sachverhalte durch die Karlsruher Richterinnen und Richter ist daher unerlässlich“, zitierte „Tichys Einblick“ aus einer Erklärung der sieben Parlamentarier.
Die EU-Kommission will für die Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bis zu 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufnehmen. 390 Milliarden Euro sollen als Zuschüsse verteilt werden, die restlichen 360 Milliarden Euro als Kredite fließen.
Der sogenannte Eigenmittelbeschluss, der die Kommission zu diesem Vorgehen ermächtigt, muss von allen Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Laut EU-Kommission ist Deutschland das 18. Land, das den Beschluss ratifiziert.