Stuttgarter Ex-AfD-Abgeordneter Fiechtner mit Klage gegen Landtagsausschluss teils erfolgreich

Landtag von Baden-Württemberg - Bild: Thomas Korte
Landtag von Baden-Württemberg - Bild: Thomas Korte

Der Verfassungsgerichtshof von Baden-Württemberg hat über Klagen zweier ehemaliger Landtagsabgeordneter der AfD entschieden und diesen teilweise stattgegeben. Für den Ausschluss des zuletzt fraktionslosen Parlamentariers Heinrich Fiechtner von einer Plenarsitzung habe es an einer „hinreichenden Begründung der Ordnungsmaßnahme“ gefehlt, entschieden die Stuttgarter Richter nach Angaben vom Freitag. Fiechtner hatte sich im Juni 2020 nach einem Ausschluss von der Sitzung durch Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) von Polizeibeamten aus dem Plenarsaal tragen lassen und war für weitere fünf Sitzungstage ausgeschlossen worden.

Fiechtner hatte zuvor in einer Rede gesagt: „Verlassen Sie den Plenarsaal, begeben Sie sich umgehend auf die nahegelegene Königstraße und sammeln Sie die Scherben Ihrer Politik auf – und nehmen Sie am besten Frau Aras gleich mit.“ Den folgenden Ausschluss durch Aras focht er als unbegründet an.

Die Verfassungsrichter erklärten nun, Aras habe weder in der Sitzung noch anschließend erklärt, warum der Ausschluss erfolgte sei. Da sich Fiechtner aber geweigert habe, dem Verweis folge zu leisten und letztlich aus dem Saal getragen werden musste, habe er die „Würde des Landtags erheblich beschädigt“. Dies rechtfertige den Ausschluss für fünf weitere Sitzungstage, auch wenn der eigentliche Verweis nicht gerechtfertigt gewesen sei.

In einem weiteren Urteil scheiterte der frühere AFD-Landtagsabgeordnete Daniel Rottmann mit einer Klage gegen einen Ordnungsruf, den er 2019 erhalten hatte, weil er ohne erkennbaren Zusammenhang einen Grünen-Abgeordneten in einem Zwischenruf als „Antisemit“ beleidigt hatte. Beide Abgeordnete werden dem Mitte März neu gewählten Stuttgarter Landtag nicht mehr angehören.

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