Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf Unterlagen zu Messungen des CO2-Ausstoßes einsehen, die Volkswagen 2015 vertraulich an das Bundesverkehrsministerium weiterleitete. Das Ministerium sei informationspflichtig, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Montag. Es lehnte die Revision von VW ab. (Az. 10 C 2.20)
Eine Ausnahme von der Informationspflicht, die bei der Gesetzgebung gelte, sah das Gericht hier nicht. Das Bekanntgeben der Informationen habe auch keine nachteiligen Auswirkungen auf Ermittlungen oder Gerichtsverfahren. Das Gesetz schütze die Vertraulichkeit von Informationen über Emissionen nicht, hieß es. Im Übrigen, etwa bei Produkt- und Marktstrategien, überwiege das öffentliche Interesse.
Zuvor hatte die Klage der DUH schon vor dem Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Erfolg. VW hatte daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht Revision eingelegt.