Wegen Untreue, Bestechlichkeit und Vorteilsannahme muss sich der rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Marcus Held (SPD) ab Dienstag vor dem Landgericht Mainz verantworten. Darüber hinaus wirft ihm die Staatsanwaltschaft Verstöße gegen das Parteiengesetz vor. Neben Held werden zwei Verantwortliche eines Maklerunternehmens auf der Anklagebank sitzen.
Als Bürgermeister der Stadt Oppenheim bei Mainz soll Held mit den Mitangeklagten vereinbart haben, dass diese der Stadt für eine Maklercourtage Grundstücke zum Kauf anbieten sollen. Alle drei hätten jedoch von den Verkaufsabsichten der jeweiligen Eigentümer gewusst.
Zwischen 2013 und 2015 soll es deswegen zu „Andienungsschreiben“ durch die 81- und 83-jährigen Angeklagten über die jeweiligen Grundstücke gegenüber der Stadt gekommen sein, obwohl zu keinem Zeitpunkt Maklerverträge durch die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke abgeschlossen worden sein sollen. Die Stadt habe daraufhin mehrere Grundstücke angekauft.
Der Stadtrat habe die Zahlung einer Maklercourtage nicht beschlossen, dennoch sei auf Veranlassung von Held in zehn Fällen entsprechende Courtagen an die Mitangeklagten ausgezahlt worden. Diese hätten sich auf rund 200.000 Euro belaufen.
Weiter sollen sich die Mitangeklagten gegenüber Held bereit erklärt haben, zehn Prozent der durch die Stadt gezahlten Courtagen als Gegenleistung an den SPD-Ortsverein zur Finanzierung von Helds Bundestagswahlkampf zu zahlen. In sechs Fällen soll es zu Zahlungen in Höhe von insgesamt 24.600 Euro gekommen sein.
Held soll zwischen 2014 und 2016 die Rechenschaftsberichte des SPD-Ortsvereins unterzeichnet und damit die korrekte Erfassung sämtlicher Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerten bestätigt haben, obwohl er verpflichtet gewesen wäre, die gezahlten Spenden nicht anzunehmen oder an den Bundestagspräsidenten weiterzuleiten. Hierdurch soll dem SPD-Bundesverband ein Schaden in Höhe von 73.800 Euro entstanden sein.
Ende Februar 2018 legte Held, nach wiederholten Demonstrationen vor dem Oppenheimer Rathaus, seine kommunalen Ämter nieder – das Bundestagsmandat behielt der 43-Jährige bisher. Er wurde Anfang 2017 angezeigt, im November 2017 gab es eine Razzia bei ihm.
Im Zuge der Ermittlungen hob der Bundestag Helds Immunität auf. Dem nächsten Bundestag dürfte er nicht mehr angehören. Wegen der Corona-Pandemie wurde der Prozessauftakt zweimal verschoben. Bis Mitte August sind 17 Verhandlungstermine angesetzt.