Verantwortlichen für Fipronil-Skandal drohen in Belgien vier Jahre Haft

Symbolbild: Justiz in Belgien
Symbolbild: Justiz in Belgien

In Belgien drohen den mutmaßlich Verantwortlichen für den Fipronil-Skandal um schadstoffbelastete Eier bis zu vier Jahre Haft und hohe Geldbußen. Vier belgische Firmen und sieben Unternehmenschefs stehen seit Donnerstag in Antwerpen vor Gericht. Sie sollen in betrügerischer Absicht mit Fipronil versetzte Desinfektionsmittel für Hühnerställe vertrieben und verwendet haben.

Die schwerste Strafe forderte die Anklage gegen den Geschäftsführer eines mittlerweile insolventen landwirtschaftlichen Großhandels. Ihm drohen vier Jahre Haft, 800.000 Euro Strafe sowie ein zehnjähriges Berufsverbot wegen der Kommerzialisierung des verbotenen Gemischs. Den anderen Angeklagten drohen ebenfalls Haftstrafen und Geldbußen.

Geklagt haben vor allem belgische Geflügelbauern, die infolge des Skandals im Jahr 2017 Millionen Eier entsorgen mussten. Die Verluste der Branche allein in Belgien beliefen sich auf einen zweistelligen Millionenbetrag. Auch die belgische Behörde für Lebensmittelsicherheit (AFSCA) tritt in Antwerpen als Nebenkläger auf.

Das Insektengift Fipronil wird zur Bekämpfung von Läusen und Milben bei Hunden und Katzen eingesetzt, darf in der EU aber nicht in Kontakt mit Tieren in der Nahrungsmittelproduktion geraten. Im Zentrum des Skandals stand eine niederländische Firma, die Ställe von Legehennen mit einem Mittel reinigte, dem das Insektizid beigemischt war.

In der Folge wurden Fipronil-belastete Eier und Eierprodukte in fast allen europäischen Ländern und teils weltweit gefunden. Auch in Deutschland mussten Millionen Eier vom Markt genommen und mehrere Legehennenbetriebe gesperrt werden.

In den Niederlanden verurteilte ein Gericht in Zwolle vor zwei Wochen zwei Unternehmer in der Angelegenheit zu einem Jahr Gefängnis. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sie ein Fipronil enthaltendes Mittel gegen eine bestimmte Läuseart in Hühnerfarmen in betrügerischer Absicht als „rein biologisch“ etikettiert vermarktet hatten.

Die Drahtzieher des Betrugs werden auf beiden Seiten der belgisch-niederländischen Grenze vermutet. Die Kläger in Belgien gehen von einer grenzüberschreitenden „kriminelle Vereinigung“ aus.

In Antwerpen sind nächste Woche zwei weitere Verhandlungstermine angesetzt. Mit einem Urteil wird in rund zwei Monaten gerechnet.

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