Von Corona-Krise getroffene Firmen können nun auch Eigenkapitalzuschuss bekommen

Peter Altmaier - Bild: BPA/Steffen Kugler
Peter Altmaier - Bild: BPA/Steffen Kugler

Von der Corona-Krise und den staatlich angeordneten Schließungen besonders hart getroffene Firmen können nun auch einen Zuschuss zum Eigenkapital bekommen. Außerdem würden die Bedingungen für die Überbrückungshilfe III verbessert, erklärten das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium am Donnerstag. Die Neuerungen gehen auf Beschlüsse der Bund-Länder-Runde vor eineinhalb Wochen zurück.

Den Eigenkapitalzuschuss können den Angaben zufolge alle Unternehmen bekommen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 in mindestens drei Monaten einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent verzeichnen. Er beträgt bis zu 40 Prozent des Betrags, den ein Unternehmen über die Überbrückungshilfe III erhält. Der Eigenkapitalzuschuss ist gestaffelt und steigt an, je länger die jeweilige Firma einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent erleidet.

Die Details sollen laut den Ministerien „zeitnah“ veröffentlicht werden. „Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen“, erklärten sie. Ein Datum wurde nicht genannt.

Die Veränderungen bei der Überbrückungshilfe III sollen den Angaben zufolge unter anderem Firmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche sowie der Reisewirtschaft zugute kommen. Außerdem gibt es neue Härtefallregelungen.

„Die Corona-Krise trifft viele Unternehmen und Beschäftigte weiterhin hart. Einige Wirtschaftszweige sind seit über einem halben Jahr geschlossen“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Für sie gebe es nun ein zusätzliches Hilfsangebot. „Mit einem neuen Eigenkapitalzuschuss stärken wir unmittelbar die Substanz dieser Unternehmen und helfen ihnen so durch diese schwere Zeit.“

Mt der Zeit gehe die Corona-Krise den Unternehmen „an die Substanz“, erklärte auch Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). „Deshalb packen wir bei den Hilfen jetzt noch mal eine kräftige Schippe drauf. Mir lag besonders am Herzen, dass wir Unternehmen einen Zuschlag geben, die besonders lange und hart getroffen sind.“

Über die Überbrückungshilfe III können Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro, die zwischen November 2020 und Juni 2021 wegen der Corona-Krise Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen mussten, Fixkostenzuschüsse bekommen – je nach Umsatzrückgang für 40 bis 100 Prozent der Fixkosten. Die staatlichen Hilfen müssen nicht zurückgezahlt werden. Sie sind bei 1,5 Millionen Euro gedeckelt.

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