Zahlreiche Verfahren zu Corona-Notbremse in Karlsruhe registriert

Symbolbild: Bundesverfassungsgericht
Symbolbild: Bundesverfassungsgericht

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind einen Tag nach Unterzeichnung des neuen Infektionsschutzgesetzes bereits zahlreiche Verfassungsbeschwerden und Eilanträge dagegen registriert worden. Es seien rund 25 Beschwerden eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag auf Anfrage. Die Zahl ändere sich aber laufend, weil ständig neue Beschwerden eingingen. Die bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie greift ab Samstag.

Die Neuregelung sieht neben einer Ausgangssperre zwischen 22.00 Uhr und 05.00 Uhr einheitliche Regeln auch zu Kontaktbeschränkungen sowie der Schließung von Geschäften und Schulen vor. Die meisten Maßnahmen sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner gelten, Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 schließen.

Die erste Verfassungsbeschwerde hatte schon am Donnerstag ein Rechtsanwalt eingelegt. Nun kam unter anderem die Beschwerde des SPD-Bundestagsabgeordneten Florian Post dazu. Zahlreiche Abgeordnete der FDP sowie die Freien Wähler, die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Initiative „Händler helfen Händlern“ kündigten ebenfalls Klagen in Karlsruhe an.

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