20-Jähriger muss wegen Planung von Schulmassaker in Russland zehn Jahre in Haft

Gefängnis
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Eine Woche nach dem tödlichen Schusswaffenangriff auf eine Schule im russischen Kasan haben die Behörden in Russland in einem anderen Fall ein hartes Urteil wegen der Planung eines Schulmassakers verkündet. Ein 20-Jähriger sei wegen mehrerer Vergehen, darunter der Herstellung von Sprengsätzen und der Vorbereitung eines Massenangriffs, zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, teilte das für schwere Straftaten zuständige Ermittlungskomitee in der sibirischen Region Burjatia am Mittwoch mit.

Der Verurteilte müsse seine Strafe in einer Strafkolonie verbüßen und 15.000 Rubel (170 Euro) Strafe zahlen, hieß es in der Mitteilung der Behörde weiter. Der junge Mann hatte demnach zur Vorbereitung seiner Tat 2019 ein leeres Wohngebäude in einem ländlichen Gebiet in die Luft gesprengt. Außerdem habe er eine Pistole, Gasmasken und Fernsteuerungen zur Zündung von Sprengsätzen gekauft.

Weiter hieß es, für seinen an einer technischen Schule geplanten Angriff habe der Verurteilte drei Komplizen rekrutieren wollen, sei damit aber gescheitert. Bereits ab November 2018 habe er Internet-Recherchen zu Schulmassakern betrieben und dann die technische Schule in Ulan-Ude, der Hauptstadt von Burjatia, als Ziel ausgewählt.

Um die Einrichtung auszukundschaften, habe der junge Mann sich mehrfach als künftiger Student ausgegeben. Vereitelt wurde die geplante Attacke den Angaben zufolge vom Inlandsgeheimdienst FSB.

In Russland gibt es wegen strikter Sicherheitsvorkehrungen an Bildungseinrichtungen relativ selten Schusswaffenangriffe an Schulen. Der FSB hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Jahren Dutzende solcher Taten verhindert.

Am Dienstag vergangener Woche hatte jedoch ein bewaffneter 19-Jähriger an einer Schule in Kasan sieben Schüler und zwei Lehrkräfte getötet, bevor er schließlich überwältigt und festgenommen wurde. Nach seiner Inhaftierung sagte der Jugendliche, er sei „Gott“. Russlands Staatschef Wladimir Putin ordnete am Tag der Tat eine Überarbeitung des Waffenrechts an.

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