Abgeordneten in Bayern soll Lobbyismus bei staatlichen Stellen verboten werden

Plenarsaal des Bayerischen Landtags - Bild: Arian Kriesch/CC BY-SA 2.0
Plenarsaal des Bayerischen Landtags - Bild: Arian Kriesch/CC BY-SA 2.0

Abgeordnete in Bayern sollen nach den Vorstellungen der CSU-Landtagsfraktion in Zukunft keine Lobbytätigkeit für Dritte gegenüber Organen und Behörden des Freistaats Bayern betreiben dürfen. Die im Mittelpunkt von Korruptionsvorwürfen bei Maskengeschäften stehende CSU verständigte sich am Dienstagabend auf einer Fraktionsklausur in München auf Eckpunkte für Verhaltensregeln, nach denen Politikern eine bezahlte Einflussnahme auf Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften untersagt wird. Ausgenommen werde die kommunale Ebene.

Die Generalstaatsanwaltschaft München führt gegen den inzwischen aus der CSU ausgetretenen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein und gegen den langjährigen CSU-Landtagsabgeordneten Alfred Sauter Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts, weil sie sich durch Maskengeschäfte mit staatlichen Stellen bereichert haben sollen. Ihre als Folge des Skandals entstandenen Vorschläge will die CSU-Landtagsfraktion nun mit ihrem Koalitionspartner Freie Wähler und dann mit den anderen Landtagsfraktionen abstimmen.

Abgeordnete in Bayern sollen mit der angestrebten Novelle des Abgeordnetengesetzes nach den CSU-Vorschlägen künftig außerdem Einkünfte aus Nebentätigkeiten ab dem ersten Euro veröffentlichen, Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften ab fünf Prozent. Ausgeschlossen werden soll, dass Abgeordnete etwa als Rechtsanwalt gegenüber staatlichen Stellen auftreten oder für Dritte Immobilien, Waren und Dienstleistungen gegenüber den Organen und Behörden des Freistaats Bayern verkaufen.

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