Anklage gegen mutmaßlichen Verkäufer von Lübcke-Mordwaffe erhoben

Justitia (über cozmo news)
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Die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen den mutmaßlichen Verkäufer der für den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke genutzten Schusswaffe erhoben. Der 65-jährige Elmar J. werde verdächtigt, fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht zu haben, teilte die Behörde am Dienstag mit. J. soll dem Ende Januar wegen des Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Rechtsextremisten Stephan E. die Waffe im Jahr 2016 verkauft haben.

Weiterhin beschuldigte die bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte Zentralstelle Terrorismusverfolgung J., mit einer Schusswaffe und Munition gehandelt zu haben. Daneben bestehe der Verdacht des unerlaubten Besitzes weiterer Munition. J. soll „unerlaubt Patronen unterschiedlicher Fabrikate und Kaliber“ besessen haben, die der Generalstaatsanwaltschaft zufolge im Juni 2019 beschlagnahmt wurden.

Das Landgericht Paderborn hat nun über eine Zulassung der Anklage zu entscheiden. Der 65-jährige Angeschuldigte aus Ostwestfalen befindet sich den Angaben zufolge auf freiem Fuß. J. war nach dem Mord an Lübcke Ende Juni 2019 festgenommen worden, kam aber Mitte Januar 2020 wieder frei. Den Haftbefehl gegen J. hob der Bundesgerichtshof damals auf, weil gegen ihn kein hinreichender Tatverdacht für eine Beihilfe zum Mord bestand.

Die Bundesanwaltschaft übertrug den Fall seinerzeit der Staatsanwaltschaft Paderborn, die ihrerseits den Fall der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vorlegte, bei der die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen angesiedelt ist. Die Düsseldorfer Behörde erhob gegen J. nun Anklage wegen fahrlässiger Tötung.

Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 an seinem Wohnhaus im nordhessischen Wolfhagen-Istha aus nächster Nähe erschossen worden. Es wurde bekannt, dass der CDU-Politiker nach Äußerungen während der Flüchtlingskrise 2015 anonyme Morddrohungen erhalten hatte.

Der damals 45 Jahre alte E. wurde nach einem DNA-Treffer festgenommen. Im Januar dieses Jahres wurde er vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main zur Höchststrafe verurteilt. Die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Haftverbüßung behielten sich die Richter vor.

Bei der Tat handelte es sich nach Auffassung des Senats um einen heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen. Der Hauptangeklagte E. sei einer „von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragenen völkisch-nationalistischen Grundhaltung verhaftet“, erklärte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Er sei wegen eines Hangs zu Straftaten gefährlich für die Allgemeinheit.

Im Prozess mitangeklagt war Markus H., der wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt wurde. Er besaß laut OLG eine Dekowaffe, deren Griffstück nicht ausreichend unbrauchbar gemacht worden war. Vom Vorwurf der psychischen Beihilfe zum Mord sprachen die Richter H. indes frei. Die Familie des Getöteten legte Revision ein – ebenso wie E., H. und die Bundesanwaltschaft.

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