Das Berliner Verwaltungsgericht hat stadtweiten pauschalen Wechselunterricht an Grundschulen für rechtswidrig erklärt. Das Gericht gab nach Angaben vom Montag den Eilanträgen zweier Grundschüler auf Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts im Regelbetrieb statt. Beide könnten in ihren Bezirken eine Vollbeschulung unter Beachtung der geltenden infektionsschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen beanspruchen. Wechselunterricht dürfe nur angeboten werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreite, hieß es zur Begründung.
Der Senat habe „angesichts der rückläufigen Infektionszahlen nicht hinreichend dargetan“, dass die Beschränkung des Schulunterrichts zur Erreichung der Eindämmung des Infektionsgeschehens erforderlich sei, erklärte das Gericht. Höhere Inzidenzwerte in der Gruppe der Schülerinnen und Schüler rechtfertigten nicht die pauschale Anwendung des Wechselmodells.