Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für tödlichen Messerangriff in Dresden

Gebäude des Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Bild: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Gebäude des Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Bild: Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Im Dresdner Prozess um einen mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff auf zwei Touristen hat die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft mit Androhung einer anschließenden Sicherungsverwahrung für den Angeklagten gefordert. In ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Dresden sahen es die Ankläger am Donnerstag als erwiesen an, dass Abdullah A. im Oktober auf die beiden Männer eingestochen und einen von ihnen getötet hatte. Dem 21-jährigen Angeklagten werden unter anderem  Mord und versuchter Mord vorgeworfen.

Der als islamistischer Gefährder eingestufte Syrer soll im Oktober in der Dresdner Altstadt unvermittelt auf die beiden Männer aus Nordrhein-Westfalen eingestochen haben, die er als Homosexuelle zu erkennen glaubte. Ein 55-Jähriger starb kurz darauf im Krankenhaus, dessen 53-jähriger Begleiter überlebte schwer verletzt. Er tritt im Prozess auch als Nebenkläger auf. A. wurde mehrere Tage nach der Tat gefasst.

Laut Anklage soll der vorbestrafte junge Syrer den Anschlag wenige Tage nach einer Haftentlassung begangen haben. Demnach suchte er in der Dresdner Altstadt gezielt nach Opfern und stieß dabei auf die zwei Männer.

Der Bundesanwaltschaft zufolge handelte A. „aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch“. Das Motiv sieht die Anklage in dessen radikalislamischer Gesinnung. Seit Ende 2016 radikalisierte sich A., der als unbegleiteter Flüchtling nach Deutschland gekommen war, demnach immer weiter.

Zum Auftakt der Verhandlung vor rund drei Wochen schwieg der 21 Jahre alte Syrer. Gegenüber einem psychiatrischen Gutachter schilderte er seine Tat aber sehr detailliert. Reue empfand A. nach Angaben des Sachverständigen Norbert Leygraf nicht.

In rund zwei Wochen sind die Plädoyers von Verteidigung und Nebenklage geplant. Am 21. Mai könnte das Urteil fallen.

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