Bundesfinanzministerium begrüßt Urteil zu Doppelbesteuerung

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Das Bundesfinanzministerium hat die beiden Urteile des Bundesfinanzhofs zur verbotenen Doppelbesteuerung begrüßt. Der Bund sehe sich in der Auffassung bestätigt, dass das Alterseinkünftegesetz verfassungsgemäß ist, sagte Finanzstaatssekretär Rolf Bösinger am Montag vor Journalisten in München. Gleichzeitig räumte Bösinger aber ein, dass die Finanzverwaltung vom obersten Steuergericht einige Aufgaben mit auf den Weg bekommen habe.

Der Bundesfinanzhof hatte zwei Klagen wegen verbotener Doppelbesteuerung abgewiesen, gleichzeitig aber erstmals Regeln für die Berechnung solch einer Besteuerung festgelegt. Diese führen dazu, dass zahlreiche Rentner künftig von einer verbotenen doppelten Besteuerung betroffen wären.

Bösinger sagte, er erwarte, dass in der kommenden Legislaturperiode die nächste Bundesregierung Regelungen treffe, um dies zu vermeiden. Dabei warb der Finanzstaatssekretär dafür, dies zusammen mit einer Reform der Einkommensteuer zu lösen. Bösinger warb dafür, die derzeit ab dem Jahr 2025 geplante vollständige Absetzbarkeit der Rentenbeiträge von der Steuer vorzuziehen.

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