Der Bundesrat teilt im Grundsatz die Ziele des von der Bundesregierung geplanten neuen Klimaschutzgesetzes, fordert aber Nachbesserungen in mehreren Punkten und mehr Unterstützung des Bundes für die Länder. Eine entsprechende Stellungnahme wurde am Freitag mehrheitlich beschlossen. Ministerpräsidenten von Braunkohle-Ländern wandten sich gegen ein Vorziehen des Kohleausstiegs.
Konkret fordern die Länder neben Maßnahmen gegen die Erderwärmung auch gesetzliche Maßnahmen für eine bessere Anpassung an Folgen des Klimawandels. Dies werde in dem Regierungsentwurf bislang nicht hinreichend berücksichtigt. Zudem mahnte der Bundesrat „eine faire, sachgerechte und verhältnismäßige Verteilung der finanziellen Lasten des Klimaschutzes“ zwischen Bund, Ländern und Kommunen an. Verlangt wurde unter anderem mehr Unterstützung für den Ausbau öffentlicher Verkehrsmittel und für die energetische Sanierung des Gebäudebestandes.
Der Ministerpräsident des Braunkohle-Landes Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), mahnte an, der geplante strengere Klimaschutz müsse „mit Augenmaß“ vonstatten gehen und alle mitnehmen. Die neuen Ziele zur CO2-Reduktion müssten für alle Bereiche „realistisch und praktikabel sein“.
Eindringlich warnte Haseloff davor, den in den vergangenen Jahren erzielten Kompromiss zum Kohleausstieg infrage zu stellen. An dem beschlossenen Zeitplan für einen Ausstieg bis 2038 dürfe nicht gerüttelt werden. Auch Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) mahnte mit Blick auf die Kohlekraftwerke in dem Land „Verlässlichkeit“ in der Klimapolitik an.
Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) äußerte sich „sehr froh, dass sich die Bundesregierung so schnell auf ambitioniertere Klimaschutzziele geeinigt hat“. Die Rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) wiederum sagte mit Blick auf die Gesetzespläne des Bundes, es sei zwar wichtig, beim Klimaschutz Ziele zu definieren. Aber noch wichtiger sei konsequentes Handeln. Die Nachbesserungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kämen zu langsam voran.
Das vom Bundeskabinett beschlossene Klimaschutzgesetz sieht eine Senkung der Emissionen in Deutschland um 65 Prozent bis 2030 und um 88 Prozent bis 2040 im Vergleich zu 1990 vor. 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein.
Die Novelle verschärft die Vorgaben für die einzelnen Wirtschaftssektoren: Sie müssen ihren CO2-Ausstoß zwischen 2023 und 2030 nun stärker drosseln als in der ursprünglichen Fassung des Gesetzes vorgesehen. Über die konkreten Sektor-Vorgaben für die Zeit von 2031 bis 2045 soll erst später entschieden werden.
Vorgaben zur Zukunft der Kohlekraftwerke, die nach geltender Rechtslage bis spätestens 2038 schrittweise abgeschaltet werden müssen, macht das neue Gesetz nicht. Experten gehen jedoch davon aus, dass die neuen, strengeren Emissionsvorgaben, die ausdrücklich auch den Energiesektor betreffen, ohne eine deutliche Beschleunigung des Kohleausstiegs nicht erreichbar sind.
Die Reform des Klimaschutzgesetzes war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von Ende April Änderungen an dem bisherigen Gesetz angemahnt hatte und weil auch die EU ihre Klimaziele deutlich verschärft hat. Der Bundestag soll das neue Gesetz noch im Juni beschließen.