Bundesregierung plant derzeit keine Strafverschärfung bei Antisemitismus

Symbolbild: Deutsche Justiz
Symbolbild: Deutsche Justiz

Die Bundesregierung plant angesichts der zahlreichen antisemitischen Taten der vergangenen Tage derzeit keine Gesetzesverschärfungen. Es gebe keine „aktuellen Planungen“ etwa für verschärfte Strafandrohungen, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums am Montag in Berlin. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, dass Antisemitismus mit den geltenden rechtsstaatlichen Regeln geahndet werden müsse. „Das muss jeder wissen, und dass muss jedem mit den Mitteln des Rechtsstaats klargemacht werden“, sagte er.

Im Namen der Bundesregierung sagte Seibert mit Blick auf die jüngsten Kundgebungen gegen Israels Vorgehen im Gazastreifen: „Was in den letzten Tagen an Judenhass, an antisemitischen Beschimpfungen zu hören war, ist beschämend.“ Als „besonders empörend“ verurteilte er, „dass hier in Berlin eine israelische Journalistin am Rande einer Demonstration angriffen wurde“. Dies werfe „ein Schlaglicht darauf, dass Juden in Deutschland sich in manchen Situationen nicht so frei und sicher bewegen können, wie es das Recht eines jeden Bürgers in Deutschland ist. Das macht uns wütend.“

Seibert verwies darauf, dass es Antisemitismus in vielen Bevölkerungsgruppen gebe. „Rechtsextremisten und Neonazis haben schon immer dazugehört“, sagte er. „In diesen Tagen wird uns erneut klar: Es gibt auch muslimische Antisemiten.“ Solch eine Einstellung sei in Deutschland aber „inakzeptabel“.

Im Einzelfall könnten antisemitische Straftaten auch mit Abschiebungen geahndet werden. Abschiebungen seien aber „wahrscheinlich nur bei einigen der Täter ein Mittel, über das man nachdenken kann“ – nämlich bei solchen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus, sagte Seibert.

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