In der nächsten Legislaturperiode nach der Bundestagswahl soll es eine bundesweite Regelung zum Schutz von Frauen vor Gewalt geben. Der Bund, eine breite Mehrheit der Bundesländer und kommunale Spitzenverbände sprachen sich erstmals für eine bundesgesetzliche Regelung aus, wie das Bundesfamilienministerium am Donnerstag bei der Vorlage einer Bilanz des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ mitteilte. Mit dem Gremium sollen der Ausbau und die Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern sowie ambulanten Einrichtungen vorangebracht werden.
„Wir müssen in der nächsten Legislaturperiode eine bundesgesetzliche Regelung schaffen für den Zugang zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“, erklärte Bundesfrauenministerin Christine Lambrecht (SPD). Es werde ein „einheitlicher Rahmen für die Finanzierung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfsangeboten“ gebraucht. Die Vorarbeiten dazu würden intensiv vorangetrieben.
„Der Schutz von Frauen vor Gewalt muss dringend weiter ausgebaut werden“, erklärte Lambrecht. Für viele Frauen sei die häusliche Umgebung kein sicherer Ort. Jede dritte Frau in Deutschland sei in ihrem Leben mindestens einmal von Gewalt betroffen, etwa jede vierte Frau habe körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner erfahren.
Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) zeigte sich überzeugt, dass der Runde Tisch ein „großer Fortschritt“ sei. Bund, Länder und Kommunen brächten damit „erstmals gemeinsam und koordiniert den bedarfsgerechten Ausbau und die finanzielle Absicherung des Unterstützungssystems für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder voran“.
Die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn, Katja Dörner (Grüne), forderte: „Frauen und Kinder, die Gewalt erfahren, brauchen sichere Orte, an denen sie schnell und unbürokratisch Schutz finden.“ Städte, Landkreise und Gemeinden wirkten „tatkräftig daran mit, Gewalt gegen Frauen und Kinder zu bekämpfen“.