Fast ein Jahr nach Prozessbeginn hat das Landgericht im rheinland-pfälzischen Trier drei Schleuser verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt unter anderem wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern in 24 Fällen, Diebstahls, Bestechung und Drogenhandels eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. In elf Fällen des Einschleusens war es beim Versuch geblieben. Der Mann gilt als Oberhaupt einer libanesischen Familie.
Der zweite Angeklagte, sein Sohn, wurde wegen des bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern in vier Fällen zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt. Gegen den dritten Angeklagten verhängte das Gericht wegen der Verabredung zu einem Wohnungseinbruchsdiebstahl und Hehlerei eine Geldstrafe.
Die Kammer sah die Vorwürfe der Anklage überwiegend als erwiesen an. Hinsichtlich der Vorwürfe des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften wurde das Verfahren gegen einen der Mitangeklagten eingestellt. Der Prozess gegen die drei Männer hatte im vergangenen Juli begonnen.